Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist eine im Firmenbuch des Landesgerichts Feldkirch zu FN ***** eingetragene Aktiengesellschaft, bei der es sich um eine Beteiligungsholding handelt. Das Grundkapital der Beklagten beträgt 7,300.000 EUR und ist gemäß § 4 der Satzung in 400 Stück Namensaktien im Nennbetrag von je 7.300 EUR sowie 100 Stück Namensaktien im Nennbetrag von 3.650 EUR zerlegt. Bei sämtlichen Aktien handelt es sich um Stammaktien. Gemäß § 8 Abs 10 der Satzung entspricht ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt die Zahlung von EUR 101.741,96 sowie die Feststellung der Haftung der beklagten Parteien für alle in Hinkunft auftretenden weiteren Schäden aus der Infektion mit dem Hepatitis-C-Virus, mit der
Begründung: , er habe 1974 in der Plasmapheresestelle der erstbeklagten Partei in Linz Blut zur Herstellung von Blutplasma gespendet. Dabei sei er mit dem Hepatitis-C-Virus infiziert worden. Die erstbeklagte Partei habe über keine Gewerbeberechtigung verfügt, Blu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Schon vor 1983 verfolgte die beklagte Partei (damals noch nicht als Konzern, sondern als Aktiengesellschaft) das Prinzip der Divisionalisierung, das auf einer möglichst weitgehenden unternehmerischen Verselbstständigung einzelner Geschäftsbereiche beruhte. 1983 wurde durch Aufspaltung aus der damaligen AG in rechtlich selbstständige Unternehmen ein Konzern geschaffen, der aus der beklagten Partei als Aktiengesellschaft Holding (Dachgesellschaft, Konzernmutte... mehr lesen...
Norm: AktG §15AktG §48GmbHG §61 Abs2
Rechtssatz: Ein Haftungsdurchgriff im (faktischen) Konzern auf die Muttergesellschaft kommt nicht bereits dann in Betracht, wenn die Muttergesellschaft von ihrem pflichtgebundenen Leitungsrecht und Weisungsrecht Gebrauch macht, sondern nur dann, wenn diese bei der Einflussnahme auf die Tochtergesellschaft die Sorgfaltspflichten bei der Verwaltung fremden Vermögens verletzt hat. Entscheidu... mehr lesen...
Norm: ABGB §878ABGB §1447 CAktG §48AktG §102
Rechtssatz: Die von einem Aktionär erhobenen Ansprüche auf Ausfolgung von Aktien, die seinem Anteilsrecht entsprechen, bestehen gegenüber der Gesellschaft. Zur Erfüllung dieser Verpflichtung hat dies nach der jeweiligen Sachlage durch alle ihre Organe tätig zu werden. Wenn kein Aktionär Aktien der Gesellschaft zur Ausfolgung zur Verfügung stellt, begründet dies keine die Leistungspflicht aufhebende... mehr lesen...
Mit der am 16. Juli 1971 beim Erstgericht überreichten Klage begehrte der Kläger die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von 1.571.519 S samt stufenweise berechneten Verzugszinsen und die Feststellung, daß ihm ab 1. Juli 1971 auf Lebensdauer eine ihm von der Beklagten vierzehnmal jährlich zu zahlende Pension im Ausmaß von 50% seines Monatsgehaltes vom Juni 1966 in der Höhe von 36.638 S, d. i. 18.319 S mit der Einschränkung zustehe, daß dieser Pensionsanspruch a) durch allenfalls ... mehr lesen...
Norm: AktG §1AktG §48AktG §84
Rechtssatz: a) Die von allen Aktionären beschlossene Entlastung des Vorstands wirkt wie ein Verzicht auf Ersatzansprüche oder das Anerkenntnis des Nichtbestehens derartiger Ansprüche. b) Einer juristischen Person darf mit ihren sämtlichen Mitgliedern geschlossener Vergleich dann entgegengehalten werden, wenn die Ausnutzung der rechtlichen Verschiedenheit einen Rechtsmissbrauch darstellt. BGH vom 12.03.1959, II ZR 1... mehr lesen...
Norm: AktG §1AktG §48AktG §292ZPO §1 Ae2
Rechtssatz: Zur
Begründung: der Parteifähigkeit einer ausländischen Aktiengesellschaft in Österreich bedarf es nicht ihrer Zulassung zum inländischen Geschäftsbetriebe nach der Verordnung vom 29.11.1865, RGBl Nr 127. Entscheidungstexte 1 Ob 573/32 Entscheidungstext OGH 22.06.1932 1 Ob 573/32 Veröff: SZ 14/132 ... mehr lesen...