Die mitbeteiligte Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (MP) ist eine gemeinnützige Wohnbaugesellschaft. Wie sich aus einem von ihr vorgelegten Firmenbuchauszug ergibt, hatte sie ihre Tätigkeit zunächst in der Rechtsform einer Gesellschaft m.b.H. betrieben, deren Gesellschafter aber mit Generalversammlungsbeschluss vom 30. April 1996 die Umwandlung der Gesellschaft in eine Aktiengesellschaft nach den Bestimmungen der §§ 245 ff Aktiengesetz beschlossen. Dem Beschwerdefall lieg... mehr lesen...
Index: 21/02 Aktienrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AktG 1965 §250;AVG §9;ZustG §7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 89/03/0275 E 28. März 1990 VwSlg 13160 A/1990 RS 1 Stammrechtssatz Durch die Umwandlung einer GmbH in eine AG tritt gem § 250 AktG in der Rechtsperson keine Änderung ein. Somit bleibt der Empfänger iSd § 7 ZustG ungeachtet seiner verschiedenen Benennung gleich. Ein für die GmbH bestimmtes Schri... mehr lesen...
Mit Bescheiden der beschwerdeführenden Gebietskrankenkasse (in der Folge Beschwerdeführerin genannt) vom 8. Februar 1996 wurden die mitbeteiligten Parteien jeweils als Dienstgeber verpflichtet, S 436.222,75 (zu I.) bzw. S 111.259,15 (zu II.) zu bezahlen. Begründend führte die Beschwerdeführerin zusammengefasst aus, dass eine Beitragsprüfung bei den mitbeteiligten Parteien ergeben habe, dass Angestellte zwölf Mal jährlich in gleicher Höhe leistungsungebundene Treueprämien erhalten... mehr lesen...
Index: 21/02 Aktienrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AktG 1965 §245 Abs1;AktG 1965 §250;AVG §9; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/08/0292 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 90/13/0027 E 12. Juni 1991 RS 1
(hier ohne den letzten Satz) Stammrechtssatz Die Umwandlung einer GmbH in eine AG bewirkt nicht, daß an die Stelle der bisherigen Rechtsperson ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Stadtsenates der Landeshauptstadt Graz vom 10. Jänner 1990 (in der berichtigten Fassung des Bescheides vom 2. Oktober 1990) war an die Beschwerdeführerin und an eine weitere - mittlerweile am Verfahren nicht mehr beteiligte - Partei gemäß § 70a der Steiermärkischen Bauordnung (BO) der Auftrag ergangen, die konsenswidrige Nutzung der auf den näher angeführten Grundstücken befindlichen Halle als Lebensmittel- und Haushaltswarenmarkt zu unterlassen. In der Folge wurden ü... mehr lesen...
Index: 21/02 Aktienrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AktG 1965 §250;AVG §9;ZustG §7; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/03/28 89/03/0275 1
VwSlg 13160 A/1990 Stammrechtssatz Durch die Umwandlung einer GmbH in eine AG tritt gem § 250 AktG in der Rechtsperson keine Änderung ein. Somit bleibt der Empfänger iSd § 7 ZustG ungeachtet seiner verschiedenen Benennung gleich. Ein für die GmbH bestimmtes Schrif... mehr lesen...
Im Herbst 1979 schloß die N LuftfahrtgesmbH, im folgenden als "XLG" bezeichnet, mit einer Vielzahl von Personen Gesellschaftsverträge ab, mit denen jeweils unechte stille Gesellschaften begründet wurden. Der jeweilige stille Gesellschafter beteiligte sich am Gewerbebetrieb der XLG, soweit dieser eine von ihr GEGEN ENDE DES JAHRES 1979 käuflich erworbene Passagiermaschine der Type F betraf. Die Gesellschaftsverträge sahen neben den Rechten und Pflichten der einzelnen stillen Gesellscha... mehr lesen...
Im Frühjahr 1979 schloß die N LuftfahrtgesmbH ("XLG"), mit einer Vielzahl von Personen Gesellschaftsverträge ab, mit denen jeweils unechte stille Gesellschaften begründet wurden. Weitere unechte stille Gesellschafter nahm die XLG im Jahre 1980 auf. Der jeweilige stille Gesellschafter beteiligte sich am Gewerbebetrieb der XLG, soweit dieser eine von ihr ZU BEGINN DES JAHRES 1979 käuflich erworbene Passagiermaschine der Type F betraf. Die Gesellschaftsverträge sahen neben den Rechten un... mehr lesen...
Beachte Besprechung in: ÖStZB 1992, 394; Rechtssatz: Die Umwandlung einer GmbH in eine AG bewirkt nicht, daß an die Stelle der bisherigen Rechtsperson eine andere tritt, vielmehr besteht die bisherige Gesellschaft in einer anderen Gesellschaftsform weiter, sodaß die Identität der Gesellschaft erhalten bleibt. Da in der Rechtsperson keine Änderung eintritt, bleibt auch der Adressat eines Bescheides ungeachtet seiner verschiedenen Benennung gleich (Hinweis E 28.3.1990, 89/03/0275). ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof21/02 Aktienrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AktG 1965 §245 Abs1;AktG 1965 §250;AVG §9;BAO §79;BAO §93 Abs2;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/06/12 90/13/0027 1 Stammrechtssatz Die Umwandlung einer GmbH in eine AG bewirkt nicht, daß an die Stelle der bisherigen Rechtsperson eine andere tritt, vielmehr b... mehr lesen...
Mit dem Bescheid der Post- und Telegraphendirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland als Postbehörde I. Instanz vom 26. Jänner 1981 wurde dem Antrag der XYZ-GmbH auf Zulassung der Monatsschrift "XY" zum Postzeitungsversand stattgegeben. Mit dem Bescheid der angeführten Postbehörde I.Instanz vom 15. Juni 1989 wurde die XYZ-GmbH gemäß § 21 Abs. 8 der Anlage 1 zum Postgesetz aufgefordert, bis 30. September laufenden Jahres einen Antrag auf Neuzulassung der Druckschrift "XY" zum ... mehr lesen...
Index: 21/02 Aktienrecht40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AktG 1965 §250;AVG §9;ZustG §7; Beachte Besprechung in:AnwBl 1991/8, 573;
Rechtssatz: Durch die Umwandlung einer GmbH in eine AG tritt gem § 250 AktG in der Rechtsperson keine Änderung ein. Somit bleibt der Empfänger iSd § 7 ZustG ungeachtet seiner verschiedenen Benennung gleich. Ein für die GmbH bestimmtes Schriftstück gilt nach ihrer Umwand... mehr lesen...