Die Beschwerdeführerin, eine GmbH mit einem Stammkapital von 540.000 S, wurde am 17. Februar 1986 von 18 selbständigen Bauunternehmern gegründet und am 10. Juli 1986 in das (damalige) Handelsregister eingetragen. An der Beschwerdeführerin sind weiters Bauunternehmer als stille Gesellschafter beteiligt, deren Einlagen im Streitjahr 1,650.000 S betrugen. Gegenstand des Unternehmens der Beschwerdeführerin ist ua die Förderung der Bauwirtschaft, vor allem die Verbesserung des Einkaufes al... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht21/02 Aktienrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: AktG 1965 §131 Abs1 B4;EStG 1988 §5;EStG 1988 §9;HGB §198 Abs8;HGB §211;HGB §224 Abs3 litC; Beachte Besprechung in:
FJ 1/2001 S 11-12;
Rechtssatz: Die Bildung von Rückstellungen war im Streitjahr - mit im Beschwerdefall nicht relevanten Ausnahmen - steuerrechtlich nicht geregelt, weswegen bei der Gewinnermittlung... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betreibt eine Autospenglerei. Der Gewinn des Betriebes wird durch Betriebsvermögensvergleich ermittelt. Im Jahre 1990 wurde in seinem Unternehmen eine abgabenbehördliche Prüfung hinsichtlich der Veranlagungsjahre 1983 bis 1987 durchgeführt. Das Finanzamt folgte den Prüfungsfeststellungen und erließ - nach Wiederaufnahme des Verfahrens - Bescheide über Umsatzsteuer 1983 bis 1987, Einkommen- und Gewerbesteuer 1983 bis 1987 sowie über den Einheitswert des Betriebsver... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht21/02 Aktienrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: AktG 1965 §131 Abs1 B4;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §5;EStG 1972 §6 Z3;HGB §211 Abs1;
Rechtssatz: Für die Höhe einer Rückstellung für Garantieverpflichtungen ist entscheidend, inwieweit am Bilanzstichtag ernstlich, dh mit größter Wahrscheinlichkeit eine Heranziehung aufgrund der Garantieverpflichtung zu erwarten war. Ein wirtscha... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH handelt mit Notproviant, den sie aus den USA importiert und für dessen Haltbarkeit - vorgeschriebene Lagerung und Wartung vorausgesetzt - sie für 15 Jahre Gewähr leistet. Ihr Hauptabnehmer ist das Bundesheer. Die Beschwerdeführerin bildete auf Grund der Lieferung des Streitjahres an das Bundesheer eine Rückstellung für Gewährleistungsfälle im Ausmaß von 15 % des Nettorechnungsbetrages der Lieferung. Die Abgabenbehörden anerkannten im Instanzenzug nur ei... mehr lesen...
Index: 21/01 Handelsrecht21/02 Aktienrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: AktG 1965 §131 Abs1 B4;EStG 1972 §5;EStG 1972 §6 Z3;HGB §211 Abs1;
Rechtssatz: Für die Höhe einer Gewährleistungsrückstellung ist der Grad der Wahrscheinlichkeit des Eintrittes des Gewährleistungsfalles maßgebend, nicht die bloße Möglichkeit eines solchen. Mangel an Erfahrungen mit Gewährleistungsfällen spricht nicht für einen h... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind21/02 Aktienrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: AktG 1965 §130;AktG 1965 §131 Abs1;KVG 1934 §2 Z1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989, 120;
Rechtssatz: Wird von der Hauptversammlung einer AG beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft zu erhöhen, wobei die Erhöhung durch die Umwandlung eines Teilbetrages aus der gesetzlichen ... mehr lesen...
Index: yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind21/02 Aktienrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: AktG 1965 §130;AktG 1965 §131 Abs1;KVG 1934 §2 Z1; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1989, 120;
Rechtssatz: Bei einer Erhöhung des Grundkapitals einer AG aus Mitteln der gesetzlichen und der freien Rücklage kann nicht von einer bloßen Umformung vorhandener Gesellschaftsrechte gesproche... mehr lesen...