RS Vwgh 1988/10/3 87/15/0034

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Veröffentlicht am 03.10.1988
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Index

yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
21/02 Aktienrecht
32/06 Verkehrsteuern

Norm

AktG 1965 §130;
AktG 1965 §131 Abs1;
KVG 1934 §2 Z1;

Beachte

Besprechung in:ÖStZB 1989, 120;

Rechtssatz

Wird von der Hauptversammlung einer AG beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft zu erhöhen, wobei die Erhöhung durch die Umwandlung eines Teilbetrages aus der gesetzlichen Rücklage und eines Teilbetrages aus der freien Rücklage erfolgen soll, so wird durch den Rechtsvorgang der Kapitalerhöhung nicht die Art der den Gesellschaftern zugeordneten Gesellschaftsrechte geändert, sondern es werden neue bisher nicht existente Gesellschaftsrechte begründet, die von den Gesellschaftern erstmalig, wenn auch unentgeltlich erworben werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1988:1987150034.X04

Im RIS seit

07.08.2001

Zuletzt aktualisiert am

28.08.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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