Norm: KO §78
Rechtssatz: § 78 KO regelt die Maßnahmen zur Sicherung der Masse (und zur Fortführung des Unternehmens) nach Konkurseröffnung. Der Sicherung der Konkursmasse dient jede Maßnahme, die einen Zugriff Dritter oder des Gemeinschuldners zu verhindern geeignet ist. Das Konkursgericht kann dazu auch Gebote und Verbote an individuell bezeichnete Dritte erlassen. Wenn der in § 78 Abs 1 genannte Sicherungszweck die entsprechende gerichtliche... mehr lesen...
Norm: KO §78
Rechtssatz: Es ist in jedem einzelnen Fall zu prüfen, inwieweit die Postsperre bis zur Rechtskraft des Konkursaufhebungsbeschlusses aufrecht erhalten werden muß (Bartsch - Pollak, KO 3.Auflage, I 372), um deren Zweck zu erreichen, nämlich zu verhindern, daß der Gemeinschuldner einlangende Poststücke seinen Gläubigern entzieht oder diesbezüglich sonstige dieselben schädigenden Verfügungen trifft. Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: KO §78
Rechtssatz: Die Notwendigkeit zur Aufrechterhaltung der Postsperre darf nicht deshalb als zwecklos in Frage gestellt werden, weil der Gemeinschuldner ohnedies bereits die Postsperre umgehende oder paralysierende Auswege gefunden hat, dem Masseverwalter für den Konkurs wichtige Informationen vorzuenthalten. Entscheidungstexte 8 Ob 26/89 Entscheidungstext OGH 15.06.1989... mehr lesen...
Norm: KO §78
Rechtssatz: Die Maßregel der Postsperre ist aufzuheben, sobald ihr Zweck erreicht ist, das Konkursverfahren also sich in einer Lage befindet, in der das ganze Massevermögen bereits ermittelt ist und der Gemeinschuldner keine die Gläubiger (und damit die Masse) schädigenden Handlungen mehr setzen kann. Entscheidungstexte 8 Ob 26/89 Entscheidungstext OGH 15.06.1989 8 ... mehr lesen...
Norm: KO §7KO §59KO §78ZPO §164 ff
Rechtssatz: Der durch die Konkurseröffnung unterbrochene Prozess wird durch die Konkursaufhebung nicht wieder aufgenommen. Solange nicht auf Grund eines Antrages nach §§ 164 ff ZPO die Wiederaufnahme des Verfahrens beschlossen wurde, bleibt dieses unterbrochen und kann daher kein Rechtsmittel erhoben werden. Entscheidungstexte 2 Ob 191/76 Entsch... mehr lesen...
Norm: KO §2KO §7KO §78
Rechtssatz: Bei Erfolg eines Rekurses gegen einen Konkurseröffnungsbeschluß werden die mit der Konkurseröffnung verbundenen Rechtsfolgen rückgängig gemacht. Die Unterbrechung eines Zivilprozesses gemäß § 7 KO endet von selbst, als hätte sie nicht stattgefunden; es bedarf keines Antrages auf Annahme des Verfahrens. Entscheidungstexte 4 Ob 28/74 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Das Erstgericht hat den Zweitbeklagten mit Versäumungsurteil vom 25. Juni 1968 zur Zahlung des Betrages von 10.342 S samt Anhang zur ungeteilten Hand mit dem Erstbeklagten, gegen den bereits am 7. Mai 1968 ein Versäumungsurteil ergangen war, verurteilt. Das Berufungsgericht hat mit Beschluß vom 23. Oktober 1968 die Berufung des Zweitbeklagten gegen das Versäumungsurteil als verspätet zurückgewiesen, da dem Zweitbeklagten das Versäumungsurteil bereits am 26. Juni 1968 zugestellt und ... mehr lesen...
Norm: KO §6KO §78KO §139ZPO §108ZPO §402 Abs1ZPO §464 Abs2
Rechtssatz: Ist der Beklagte im Konkurs, sind ein gegen ihn gefälltes Versäumungsurteil und dessen Zustellung an ihn nichtig. Auch nach Konkursaufhebung beginnt die Rechtsmittelfrist nicht zu laufen. Entscheidungstexte 8 Ob 301/68 Entscheidungstext OGH 14.01.1969 8 Ob 301/68 Veröff: EvBl 1969/262 S 396 = SZ 42/4 ... mehr lesen...