Norm
KO §6Rechtssatz
Ist der Beklagte im Konkurs, sind ein gegen ihn gefälltes Versäumungsurteil und dessen Zustellung an ihn nichtig. Auch nach Konkursaufhebung beginnt die Rechtsmittelfrist nicht zu laufen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0036634Dokumentnummer
JJR_19690114_OGH0002_0080OB00301_6800000_001