RS OGH 1969/1/14 8Ob301/68

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.01.1969
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Norm

KO §6
KO §78
KO §139
ZPO §108
ZPO §402 Abs1
ZPO §464 Abs2

Rechtssatz

Ist der Beklagte im Konkurs, sind ein gegen ihn gefälltes Versäumungsurteil und dessen Zustellung an ihn nichtig. Auch nach Konkursaufhebung beginnt die Rechtsmittelfrist nicht zu laufen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

§ 108 ZPO aufgehoben durch Art II Z 10 BGBl 1982/201.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0036634

Dokumentnummer

JJR_19690114_OGH0002_0080OB00301_6800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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