Norm: KO §11KO §48KO §49EO §290a Abs1 Z1EO §291
Rechtssatz: Bei einer Sondermasse, die sich aus den Erlösen der gepfändeten Tantiemenforderungen des Gemeinschuldners gegenüber den Verwertungsgesellschaften bildet, sind die Einkommensteuer und die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung keine Sondermassekosten. Entscheidungstexte 28 R 268/07y Entscheidungstext OLG Wien 27.03.2008... mehr lesen...
Norm: AußStrG §73KO §19KO §48
Rechtssatz: Bei der kridamäßigen Aufteilung des Nachlasses sind Mietzinse für die Wohnung der Erblasserin nach ihrem Tod bis zur Beendigung des Mietverhältnisses als Masseforderungen zu behandeln. § 73 AußStrG enthält keine näheren Ausführungen dazu, wie die kridamäßige Verteilung des Nachlasses zu erfolgen hat. Es hat zur sinngemäßen Anwendung der Bestimmungen der Konkursordnung zu kommen. Gemäß § 19 KO brauchen F... mehr lesen...
Norm: KO §46 Abs1 Z2KO §48KO §49
Rechtssatz: Die Steuerschuld aus Veräusserungsgewinn durch Aufdeckung stiller Reserven anlässlich der Verwertung eines Absonderungsgutes ist eine Masseforderung, die von der allgemeinen Konkursmasse (§ 47 KO) und nicht von der Sondermasse (§ 49 KO) zu tragen ist. Entscheidungstexte 8 Ob 228/00p Entscheidungstext OGH 11.06.2001 8 Ob 228/00p Verö... mehr lesen...
Norm: KO §48KO nF §70
Rechtssatz: Ein Konkurseröffnungsantrag ist nicht schon deshalb wegen Mißbrauchs abzuweisen, weil der Antragsteller auch Absonderungsberechtigter ist, selbst wenn seine Forderung im Pfand volle Deckung fände (SZ 17/24; ÖBA 1987,185 uva). Entscheidungstexte 8 Ob 23/95 Entscheidungstext OGH 13.07.1995 8 Ob 23/95 Veröff: SZ 68/130 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §880a BKO §48
Rechtssatz: Da die Rechte aus der Bankgarantie dem Vermögen des Begünstigten (und nicht der Konkursmasse) zuzurechnen sind, kommt ihre Qualifikation als Absonderungsrecht im Konkurs des Schuldners nicht in Betracht. Entscheidungstexte 8 Ob 646/88 Entscheidungstext OGH 13.07.1989 8 Ob 646/88 Veröff: WBl 1989,347 = AnwBl 1990,59 (Grill) = GesRZ 1990,45... mehr lesen...
Norm: KO §48KO §49
Rechtssatz: Zu den Kosten der Verwertung der Sondermasse, die vor den Ansprüchen der Absonderungsberechtigten zu berichtigen sind, gehört auch die Umsatzsteuer, die bei der Versilberung einer Sondermasse anfällt. Entscheidungstexte 5 Ob 310/86 Entscheidungstext OGH 27.05.1986 5 Ob 310/86 Veröff: SZ 59/85 = RdW 1986,244 = ÖBA 1986,492 ... mehr lesen...
Norm: KO §48KO §70
Rechtssatz: Selbst das volle Deckung versprechende Absonderungsrecht zugunsten einer gegen den Schuldner bestehenden Forderung nimmt dem Gläubiger nicht den Eröffnungsanspruch. Entscheidungstexte 5 Ob 321/85 Entscheidungstext OGH 26.11.1985 5 Ob 321/85 5 Ob 334/86 Entscheidungstext OGH 11.11.1986 5 Ob ... mehr lesen...
Norm: KO §30KO §48
Rechtssatz: Die Deckung von Ansprüchen, die dem Konkurs vorausgehen, ist auch nach § 30 KO nicht anfechtbar, namentlich nicht die Deckung von Absonderungsrechten. Die Deckung muß, soll sie anfechtbar sein, auf Kosten der Masse gehen. Entscheidungstexte 7 Ob 698/78 Entscheidungstext OGH 19.10.1978 7 Ob 698/78 8 Ob 59... mehr lesen...
Norm: KO §48
Rechtssatz: Wer ein Pfandrecht an Sachen hat, die nicht dem Gemeinschuldner gehören, ist nicht Absonderungsgläubiger, sondern gewöhnlicher Konkursgläubiger; er kann daher mit der ganzen Forderung an Verteilungen teilnehmen, stimmen usw. Entscheidungstexte 3 Ob 146/76 Entscheidungstext OGH 09.11.1976 3 Ob 146/76 4 Ob 522/8... mehr lesen...
Norm: KO §11KO §12KO §48
Rechtssatz: Absonderungsrechte, die nur ein Recht auf Sicherung, nicht auf Befriedigung geben, behalten diesen Charakter auch im Konkurs. Hat der Absonderungsgläubiger noch keinen Exekutionstitel, so kann er ihn vom Masseverwalter verlangen und zu diesem Zwecke klagen. Entscheidungstexte 5 Ob 250/73 Entscheidungstext OGH 23.01.1974 5 Ob 250/73 ... mehr lesen...
Norm: KO §48KO §61
Rechtssatz: Die Feststellung einer anerkannten Forderung im Konkurs erstreckt sich auch auf den allenfalls durch Sicherungseigentum des Gläubigers gedeckten Teil der Forderung. Entscheidungstexte 3 Ob 2/65 Entscheidungstext OGH 13.01.1965 3 Ob 2/65 Veröff: EvBl 1965/206 S 299 6 Ob 630/80 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1101 EKO §20KO §48
Rechtssatz: Das Aufrechnungsverbot des § 20 Abs 1 KO bezieht sich auf Konkursforderungen (§§ 50 - 53 KO) und nicht auf Forderungen, für die ein Absonderungsrecht besteht, so zB das gesetzliche Pfandrecht des Vermieters (trotz späterer Zession). Entscheidungstexte 1 Ob 367/59 Entscheidungstext OGH 23.12.1959 1 Ob 367/59 Veröff: EvBl 1960/91 S 15... mehr lesen...