Norm: KO §20
Rechtssatz: Die Aufrechnungsbeschränkung des § 20 KO reicht nur soweit, als es die Gleichbehandlung der Konkursgläubiger erfordert. Ein Aufrechnungsrecht besteht daher für die Forderung des Konkursgläubigers auf Auszahlung der Konkursquote, denn hier ist bereits die Kürzung des Rechtes des Aufrechnungswerbers durch die Berücksichtigung der anderen Konkursforderungen durchgeführt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: KO §20
Rechtssatz: Das Aufrechnungsverbot des § 20 KO beginnt mit der Konkurseröffnung und endet mit der rechtskräftigen Aufhebung des Konkurses. Entscheidungstexte 3 Ob 237/74 Entscheidungstext OGH 25.02.1975 3 Ob 237/74 3 Ob 239/74 Entscheidungstext OGH 25.02.1975 3 Ob 239/74 ... mehr lesen...
Über das Vermögen der Sch. & Co. wurde mit Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 8. Juli 1965 das Ausgleichsverfahren und mit Beschluß vom 29. Oktober 1965 der Anschlußkonkurs eröffnet und der Kläger zum Masseverwalter bestellt. In der als "Anfechtungsklage gemäß §§ 30 und 31 der Konkursordnung" bezeichneten Klage wendet sich der Kläger gegen eine von der Beklagten am 25. Juni 1965 vorgenommene Kompensation eines Betrages von 80.000 S, den die Beklagte der Gemeinschuldnerin schul... mehr lesen...
Norm: KO §19KO §20KO §30
Rechtssatz: Auch die Herbeiführung einer an sich nach §§ 19, 20 KO zulässigen Aufrechnung kann wegen Begünstigung angefochten werden. Entscheidungstexte 6 Ob 288/66 Entscheidungstext OGH 15.03.1967 6 Ob 288/66 Veröff: SZ 40/35 = JBl 1968,263 1 Ob 719/83 Entscheidungstext OGH 09.11.1983 1 Ob 719/... mehr lesen...
Norm: AO §20KO §2 Abs2KO §20
Rechtssatz: Keine Aufrechnung, wenn der Gläubiger erst nach Eröffnung des Ausgleichsverfahrens Schuldner des Ausgleichs bzw Gemeinschuldner wurde. Entscheidungstexte 5 Ob 38/66 Entscheidungstext OGH 21.04.1966 5 Ob 38/66 8 Ob 52/00f Entscheidungstext OGH 11.05.2000 8 Ob 52/00f Vgl auch ... mehr lesen...
Norm: KO §19KO §20
Rechtssatz: Ein aufrechnungsberechtigter Konkursgläubiger hat eine ähnliche Stellung wie ein Absonderungsgläubiger; er braucht sich - gleichgültig, ob er seine Forderung im Konkurs angemeldet hat oder nicht - mit der Quote, die auf ihn im Konkurs entfiele, nicht zu begnügen. Er kann auch aufrechnen, obgleich ihm ein Absonderungsrecht die Möglichkeit gäbe, sich auch an eine Sondermasse zu halten. Entscheidu... mehr lesen...
Norm: KO §19KO §20
Rechtssatz: Das Recht, Forderungen, die zur Zeit der Konkurseröffnung bereits aufrechenbar waren, aufzurechnen, steht dem Konkursgläubiger ohne Rücksicht darauf zu, ob der Masseverwalter von diesen Forderungen Kenntnis hatte. Entscheidungstexte 5 Ob 119/61 Entscheidungstext OGH 19.04.1961 5 Ob 119/61 European Case ... mehr lesen...
Norm: KO §19KO §20ZPO §411 Abs1 Satz2 D
Rechtssatz: Zur Aufrechnung im Konkurs. Ein Urteil, das den Rechtsbestand der eingewendeten Gegenforderung uneingeschränkt bejaht, kann in seinem Anspruch über den die Höhe der Klagsforderung übersteigenden Teil der Gegenforderung nicht Rechtskraft wirken; insoweit ist es auch nicht bekämpfbar. Entscheidungstexte 2 Ob 390/59 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: ABGB §1101 EKO §20KO §48
Rechtssatz: Das Aufrechnungsverbot des § 20 Abs 1 KO bezieht sich auf Konkursforderungen (§§ 50 - 53 KO) und nicht auf Forderungen, für die ein Absonderungsrecht besteht, so zB das gesetzliche Pfandrecht des Vermieters (trotz späterer Zession). Entscheidungstexte 1 Ob 367/59 Entscheidungstext OGH 23.12.1959 1 Ob 367/59 Veröff: EvBl 1960/91 S 15... mehr lesen...
Norm: KO §20
Rechtssatz: Der Konkursgläubiger, der nach Konkurseröffnung Schuldner der Masse geworden ist, kann mit der auf ihn entfallenden Quote aufrechnen, wenn sie im Sinne des §§ 129, 130 KO im Konkurs festgestellt worden ist. Entscheidungstexte 3 Ob 222/59 Entscheidungstext OGH 08.06.1959 3 Ob 222/59 Veröff: JBl 1959,635 3 Ob 2... mehr lesen...
Norm: KO §20
Rechtssatz: Unzulässigkeit einer nach § 30 KO anfechtbaren Aufrechnung. Entscheidungstexte 1 Ob 965/26 Entscheidungstext OGH 30.11.1926 1 Ob 965/26 Veröff: SZ 8/329 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1926:RS0064344 Dokumentnummer JJR_19261130_OGH0002_0010OB00965_2600000_00... mehr lesen...
Norm: KO §20
Rechtssatz: Zur Frage der Aufrechnung einer Schadenersatzforderung aus dem vom Masseverwalter erklärten Rücktritte eines vom Gemeinschuldner teilweise erfüllten Geschäftes gegen die Rückforderung dieser Teilleistung (Anzahlung). Entscheidungstexte 2 Ob 727/26 Entscheidungstext OGH 04.11.1926 2 Ob 727/26 Veröff: SZ 8/312 1 ... mehr lesen...