Entscheidungen zu § 19 KO

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 31-38 von 38

RS Vwgh 1993/9/14 91/15/0103

Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §214;BAO §216;KO §19;KO §20; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/17 90/14/0038 2 Stammrechtssatz Eine der Rechtslage nicht entsprechende Buchung hat das Finanzamt von Amts wegen richtigzustellen, und zwar im Hinblick auf den Vorrang der Konkursordnung vor den Verrechnungsregeln des § 214 BAO (Hinweis E 19.2.1985, 84/14/... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 14.09.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1993/4/26 92/15/0012

Am 18. August 1987 beantragte die GCI Ltd. (im folgenden: Gemeinschuldnerin), ihr behauptetes Steuerguthaben, das sie mit S 1,070.734,-- bezifferte, zu - näher bezeichneten - Umbuchungen bzw. Rückzahlungen zu verwenden. Über das Vermögen der Gemeinschuldnerin wurde am 9. Dezember 1987 das Ausgleichsverfahren und am 8. März 1988 der Anschlußkonkurs eröffnet. Mit dem (unangefochten gebliebenen) Bescheid vom 21. April 1988 wies das Finanzamt den oben erwähnten Umbuchungs- und Rüc... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 26.04.1993

RS Vwgh 1993/4/26 92/15/0012

Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §214;BAO §216;BAO §228;KO §19;KO §20; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/17 90/14/0038 2 Stammrechtssatz Eine der Rechtslage nicht entsprechende Buchung hat das Finanzamt von Amts wegen richtigzustellen, und zwar im Hinblick auf den Vorrang der Konkursordnung vor den Verrechnungsregeln des § 214 BAO (Hinweis E 19.2.198... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.04.1993

RS Vwgh 1993/4/26 92/15/0012

Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §214;KO §19;KO §20;KO §46 Abs1 Z2;KO §50;
Rechtssatz: Besitzt ein Gemeinschuldner schon bei Eröffnung des Konkursverfahrens eine Gegenforderung an den Gläubiger (eine sogenannte Passivforderung), so hat dieser eine Deckung ähnlich einem Absonderungsberechtigten. Da es in einem solchen Fall nicht vertretbar wäre, vom Gläubiger Vollz... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 26.04.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1990/9/17 90/14/0038

Der Beschwerdeführer war seit 30. August 1978 alleiniger Geschäftsführer der A-GmbH (im folgenden nur als GmbH bezeichnet). Die GmbH war als einziger Komplementär an der A-GmbH & Co KG (im folgenden nur als KG bezeichnet) beteiligt. Nachdem sowohl über das Vermögen der GmbH als auch über das der KG mit Beschluß des Kreisgerichtes Leoben vom 25. März 1980 der Konkurs eröffnet und am 9. Feber 1984 mit Beschluß des eben genannten Gerichtes nach Verteilung des Massevermögens aufge... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.09.1990

RS Vwgh 1990/9/17 90/14/0038

Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §214;BAO §216;BAO §228;KO §19;KO §20;
Rechtssatz: Eine der Rechtslage nicht entsprechende Buchung hat das Finanzamt von Amts wegen richtigzustellen, und zwar im Hinblick auf den Vorrang der Konkursordnung vor den Verrechnungsregeln des § 214 BAO (Hinweis E 19.2.1985, 84/14/0126, VwSlg 5966 F/1985) European C... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.09.1990

TE Vwgh Erkenntnis 1990/4/3 89/14/0267

Der Ehegatte der Beschwerdeführerin, ein selbständig tätiger Arzt, verstarb am 29. August 1982 ohne Hinterlassung einer letztwilligen Anordnung. Sowohl die Beschwerdeführerin als auch ihre beiden minderjährigen Kinder gaben zu je einem Drittel des Nachlasses bedingte Erbserklärungen ab, die mit Beschluß des Verlassenschaftsgerichtes vom 10. November 1982 angenommen wurden. In dem von einem öffentlichen Notar am 20. Oktober 1983 erstellten Protokoll zur Durchführung der Verlassenschaft... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 03.04.1990

RS Vwgh 1990/4/3 89/14/0267

Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §813;ABGB §815;BAO §19 Abs1;KO; Beachte Besprechung in:ÖStZB 1990, 468;
Rechtssatz: Wird eine Gläubigerkonvokation nicht durchgeführt, so hat dies gem § 815 ABGB zur Folge, daß der Erbe die Gläubiger des Erblassers nach der gesetzlichen Ordnung, somit nach den Vorschr... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.04.1990

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