Norm: KO §14 Abs2KO §25
Rechtssatz: Solange es zu keiner wirksamen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach § 25 KO kommt, wird das Entgelt für allfällige Zeitguthaben des Arbeitnehmers an Normalarbeitszeit oder Überstunden nicht fällig. Die Konkurseröffnung lässt demnach nicht nur das Arbeitsverhältnis, sondern auch das bestehende Zeitguthaben des Arbeitnehmers in Altersteilzeit unberührt, das so lange nach Konkurseröffnung noch - in natura - ... mehr lesen...
Norm: KO §14 Abs2
Rechtssatz: Die Fälligkeit einer betagten Forderung ist nur so weit als vorhanden anzusehen, als es zum Zweck der Geltendmachung im Konkurs erforderlich ist. Materiellrechtlich ändert sich jedoch die Fälligkeit nicht. Außerhalb des Konkurses, also insbesondere im Hinblick auf Dritte, kann die Forderung nur geltend gemacht werden, wenn die Fälligkeit bereits gekommen ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: BWG §32 Abs8BWG §93 Abs3KO §14 Abs2
Rechtssatz: Für den Anspruch auf Auszahlung einer nicht verfügbar gewordenen Einlage gilt nicht die Vorverlegung der Fälligkeit auf den Zeitpunkt der Konkurseröffnung, wie sie § 14 Abs2 KO für Konkursforderungen anordnet. Begehrt der Anleger im Fall der Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der Bank von der Sicherungseinrichtung die Auszahlung von auf eine bestimmte Laufzeit gebundenen Spareinlagen ... mehr lesen...
Norm: ABGB §461KO §14 Abs2
Rechtssatz: Nach Fälligkeit der Schuld hat der Pfandgläubiger das Recht, sich aus der Pfandsache zu befriedigen. Dies geschieht durch Verwertung der Pfandsache, um einen Erlös zu erzielen. Diese Pfandrechtswandlung ist die Änderung des Pfandobjektes unter Aufrechterhaltung der Identität des als fortbestehend angenommenen Pfandrechtes. Eine solche tritt jedenfalls bei exekutiver Verwertung ein. Ents... mehr lesen...
Norm: KO §14 Abs2
Rechtssatz: An einem Verzicht der Gemeinschuldnerin auf Fälligstellung der Restkaufpreisforderung ändert auch die spätere Konkurseröffnung nicht, betrifft er doch eine Aktivforderung der Masse und nicht eine Konkursforderung. Entscheidungstexte 4 Ob 542/92 Entscheidungstext OGH 29.09.1992 4 Ob 542/92 European Cas... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162bAngG §29 II3KO §14 Abs2IESG §3 Abs3
Rechtssatz: Da betagte Forderungen im Konkurs (§ 14 Abs 2 KO) und im Einklang damit auch der Anspruch auf Insolvenz - Ausfallgeld für solche Forderungen als fällig gelten (§ 3 Abs 3 IESG), wird eine den Zeitraum von drei Monaten übersteigende Kündigungsentschädigung (§ 1162 b ABGB; § 29 Abs 2 AngG) im Konkurs sofort "fällig"; obwohl ihre (endgültige) Bezifferung noch gar nicht möglich ist, we... mehr lesen...
Norm: KO §14 Abs2KO §19 Abs2
Rechtssatz: Ist die Forderung der Masse betagt, so ist die Forderung des Konkursgläubigers zur Zeit des Beginns der Konkurswirkungen (§ 2 Abs 1 KO) sofort aufrechenbar. Entscheidungstexte 1 Ob 719/83 Entscheidungstext OGH 09.11.1983 1 Ob 719/83 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:198... mehr lesen...
Die X Bank Aktiengesellschaft, über deren Vermögen am 21. Jänner 1975 der Konkurs eröffnet wurde, ist mit 2039/24 814 Anteilen Miteigentümerin der Liegenschaft EZ X. Mit diesen Anteilen ist das Wohnungseigentum an mehreren Geschäfts- und Büroräumen in dem auf der Liegenschaft befindlichen Haus verbunden. Dieses Haus wurde unter Inanspruchnahme eines Darlehens von 30 165 120 S des Wohnhaus-Wiederaufbaufonds errichtet, zu dessen Gunsten Pfandrechte einverleibt sind. Am 22. Dezember 1976... mehr lesen...
Norm: KO §14 Abs2KO §120RBG 1971 §2 Abs2RBG 1971 §7 Abs2RBG 1971 §8 Abs2WBFG 1968 §14 litbWWG §19
Rechtssatz: Anders als nach § 14 lit b WBFG 1968 gibt die Konkurseröffnung dem BMB nicht die Möglichkeit der sofortigen Fälligstellung und Rückforderung des WWF - Darlehens. Der gemäß § 120 Abs 1 in Verbindung mit § 14 Abs 2 KO die persönliche Darlehensrestschuld kraft der gemäß § 14 Abs 2 KO ermöglichten Fälligkeit tilgende Masseverwalter kann die... mehr lesen...
Der Kläger hat am 6. Mai 1963 die Liegenschaft EZ 306 des Grundbuches über die Katastralgemeinde V an Johann K gegen Barzahlung von 500.000 S und Bezahlung einer monatlichen Leibrente von 3500 S, die nach dem Index: der Verbraucherpreise durchschnittlicher Arbeitnehmerhaushalte auf der Basis 1945 = 100, ausgehend von der Indexzahl für Mai 1963, wertgesichert sein sollte, verkauft. Auf Grund des Vergleiches, abgeschlossen vor dem Bezirksgericht Linz, vom 2. Oktober 1970, hat Elisabeth K... mehr lesen...
Norm: KO §14 Abs2KO §15 Abs2
Rechtssatz: Wertgesicherte Leibrentenforderung als Anspruch im Konkurs: Hat der Masseverwalter die Höhe des geltend gemachten Anspruches bestritten und den Wert der Leibrentenforderung als "weitaus überhöht angesetzt" bezeichnet, so trifft den Leibrentengläubiger die Beweislast für die Richtigkeit der von ihm vorgenommenen Schätzung der Leibrentenforderung. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §986 C5ABGB §1284EO §144EO §150KO §14 Abs2KO §15 Abs2ZPO §273
Rechtssatz: Zur Errechnung des Kapitalwertes einer indexgesicherten Leibrente im Konkurs: Grundlage sind individuelle Lebenserwartung (Beweis: medizinisches und versicherungsmathematisches Gutachten) und Zukunftsschätzung der Geldwertentwicklung (nationalökonomisches Gutachten als Voraussetzung für § 273 ZPO). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: KO §14 Abs2
Rechtssatz: § 14 Abs 2 KO gilt nur für Konkursforderungen. Für Aktivforderungen der Masse tritt daher keine vorzeitige Fälligkeit ein (Bartsch - Pollak KO 3. Auflage I 103). Entscheidungstexte 4 Ob 526/74 Entscheidungstext OGH 14.05.1974 4 Ob 526/74 5 Ob 281/02p Entscheidungstext OGH 17.12.2002 5 Ob 281/02p Vgl; ... mehr lesen...
Norm: ABGB §466KO §14 Abs2
Rechtssatz: § 14 Abs 2 KO bezieht sich nicht auf das Rechtsverhältnis des Bürgen. Die Fälligkeit der Schuld, für die der Bürge haftet, ist daher unabhängig von der Tatsache der Konkurseröffnung über das Vermögen des Hauptschuldners festzustellen. Entscheidungstexte 8 Ob 135/66 Entscheidungstext OGH 05.07.1966 8 Ob 135/66 Veröff: SZ 39/122 ... mehr lesen...