Norm
KO §14 Abs2Rechtssatz
Wertgesicherte Leibrentenforderung als Anspruch im Konkurs: Hat der Masseverwalter die Höhe des geltend gemachten Anspruches bestritten und den Wert der Leibrentenforderung als "weitaus überhöht angesetzt" bezeichnet, so trifft den Leibrentengläubiger die Beweislast für die Richtigkeit der von ihm vorgenommenen Schätzung der Leibrentenforderung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0064117Dokumentnummer
JJR_19750916_OGH0002_0050OB00115_7500000_002