Norm: KO §121IO §121IO §122
Rechtssatz: Auch Massegläubigern steht ein Rekursrecht gegen den Beschluss über die Genehmigung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters zu, wenn sie sich durch die Schlussrechnung (auch) in Individualansprüchen beschwert erachten. Entscheidungstexte 8 Ob 37/13v Entscheidungstext OGH 29.04.2013 8 Ob 37/13v Veröff: SZ 2013/46 ... mehr lesen...
Norm: KO §81KO §121
Rechtssatz: Die Rechnungslegungspflicht nach §§ 121 ff KO verdrängt die handelsrechtliche Rechnungslegungspflicht nicht. Die konkursrechtliche Rechnungslegungspflicht dient der Überprüfung der Tätigkeit des Masseverwalters für die am Konkursverfahren Beteiligten, während die handelsrechtlichen Offenlegungsvorschriften der Information der Öffentlichkeit insgesamt einschließlich allfälliger - am Konkursverfahren nicht beteilig... mehr lesen...
Norm: HGB §283KO §3KO §100KO §121UGB §277UGB §283UGB §285 Abs1
Rechtssatz: Während des Konkurses ist nicht der bisherige Geschäftsführer einer GmbH, sondern der Masseverwalter buchführungspflichtig und bilanzierungspflichtig, und zwar auch für einen Zeitraum vor der Konkurseröffnung und unabhängig davon, ob der Betrieb fortgeführt wird. Daher sind gegen den Geschäftsführer keine Zwangsstrafen nach § 283 HGB zu verhängen. Ent... mehr lesen...
Norm: KO §121KO §174
Rechtssatz: Das Gesetz sieht eine Bekanntmachung durch Anschlag an der Gerichtstafel des Beschlusses über die Genehmigung der Rechnungslegung des Masseverwalters nicht vor. Der Lauf der Frist zur Anfechtung dieses Beschlusses beginnt daher erst mit der individuellen Zustellung an den Gemeinschuldner. Entscheidungstexte 8 Ob 2269/96a Entscheidungstext OGH 17.10.1996... mehr lesen...
Norm: KO §121
Rechtssatz: Die Erben des verstorbenen Masseverwalters müssen nicht Rechnung im Sinne der Konkursordnung legen; sie haben nur alle Unterlagen herauszugeben. Den neuen Masseverwalter trifft nur die eingeschränkte Pflicht zu einem Ersatzbericht ohne Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der übergebenen Unterlagen. Entscheidungstexte 8 Ob 2014/96a Entscheidungstext O... mehr lesen...
Im Zuge des gegenständlichen Konkursverfahrens stellte der Gemeinschuldner mit Schriftsatz vom 12. Juni 1966 den Antrag, den Masseverwalter zu einer sofortigen schriftlichen Rechnungslegung zu verhalten. Das Erstgericht wies diesen Antrag ab. Das Rekursgericht wies den dagegen erhobenen Rekurs des Gemeinschuldners zurück. Gemäß § 121 (1) KO. habe der Masseverwalter auf jedesmalige Anordnung des Konkurskommissärs diesem Rechnung zu legen. Die dabei dem Konkurskommissär zur Kontro... mehr lesen...
Norm: IO §84IO §121KO §84KO §121
Rechtssatz: Kein Recht des Gemeinschuldners zur Stellung eines Antrages, den Masseverwalter zur Rechnungslegung zu verhalten. Entscheidungstexte 5 Ob 258/66 Entscheidungstext OGH 27.10.1966 5 Ob 258/66 Veröff: SZ 39/183 = EvBl 1967/209 S 244 8 Ob 80/21d Entscheidungstext OGH 03.08.2021 8 Ob 80/21d... mehr lesen...