Norm
KO §121Rechtssatz
Auch Massegläubigern steht ein Rekursrecht gegen den Beschluss über die Genehmigung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters zu, wenn sie sich durch die Schlussrechnung (auch) in Individualansprüchen beschwert erachten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128787Im RIS seit
25.06.2013Zuletzt aktualisiert am
02.09.2015