RS OGH 2013/4/29 8Ob37/13v

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Veröffentlicht am 29.04.2013
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Norm

KO §121
IO §121
IO §122

Rechtssatz

Auch Massegläubigern steht ein Rekursrecht gegen den Beschluss über die Genehmigung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters zu, wenn sie sich durch die Schlussrechnung (auch) in Individualansprüchen beschwert erachten.

Entscheidungstexte

  • 8 Ob 37/13v
    Entscheidungstext OGH 29.04.2013 8 Ob 37/13v
    Veröff: SZ 2013/46

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2013:RS0128787

Im RIS seit

25.06.2013

Zuletzt aktualisiert am

02.09.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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