Norm: KHVG 1987 allgKHVG 1987 §1KHVG 1987 §2 Abs1KHVG 1987 §22
Rechtssatz: Im Falle des § 2 Abs 2 Z 1 KHVG 1987 handelt es sich lediglich um eine Ergänzung der Pflichtversicherung gemäß § 1 KHVG. Ebenso wie in § 2 Abs 1 KHVG (dort ebenfalls in örtlicher Hinsicht) und bei freiwilliger Höherversicherung gemäß § 2 Abs 2 Z 2 KHVG wird hier der Versicherungsschutz über die Versicherungspflicht hinaus erweitert. § 2 KHVG ("Freiwillige Versicherung") ... mehr lesen...
Norm: KHVG 1987 §22VersVG §158c Abs3
Rechtssatz: Im Falle einer Direktklage des Geschädigten gegen den Versicherer ist im
Spruch: der Entscheidung zum Ausdruck zu bringen, daß der Anspruch nach § 158 c Abs 3 VersVG begrenzt ist. Entscheidungstexte 2 Ob 30/94 Entscheidungstext OGH 26.05.1994 2 Ob 30/94 European Case Law Identifier... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin brachte in ihrer am 17.6.1988 überreichten Klage vor, sie habe am 2.5.1988 als Beifahrerin in einem PKW bei einem Verkehrsunfall, der vom Lenker eines entgegenkommenden, bei der beklagten Partei haftpflichtversicherten PKW verschuldet worden sei, schwere Verletzungen erlitten. Dauer- und Spätfolgen seien gegeben. Die Klägerin begehrte das Urteil, es werde festgestellt, daß die Beklagte der Klägerin für sämtliche Schadenersatzansprüche aus Anlaß des Verkehr... mehr lesen...
Norm: KHVG 1987 §22ZPO §228 B1aa
Rechtssatz: Nach der Rechtslage seit dem Inkrafttreten des KHVG ist die Feststellung der Haftung des Haftpflichtversicherers auf den "Rahmen des betreffenden Versicherungsvertrages" zu beschränken. Entscheidungstexte 2 Ob 72/90 Entscheidungstext OGH 10.10.1990 2 Ob 72/90 Veröff: ZVR 1991/96 S 246 ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger machte gegen die Beklagten Schadenersatzansprüche aus dem Verkehrsunfall vom 22.Oktober 1986 in Wels in der Höhe von S 18.388,-- sA mittels Mahnklage geltend. An dem Unfall waren der Kläger mit seinem PKW Ford Capri, pol. KZ. O-217.528 und der Erstbeklagte als Lenker des PKWs Volvo, pol. KZ. 0-744.649, dessen Halterin die Zweitbeklagte und dessen Haftpflichtversicherer die drittbeklagte Partei waren, beteiligt. Vorerst ergingen Zahlungsbefehle gegen sämtlich... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte von beiden Beklagten zur ungeteilten Hand Regreß aus dem Verkehrsunfall vom 15.8.1983 auf der A 1 im Gebiet von Steyrermühl. Das Erstgericht erließ am 9.12.1987 antragsgemäß den Zahlungsbefehl laut Klage. Die Zustellung der Klage samt Zahlungsbefehl erfolgte an beide Beklagte jeweils am 14.12.1987. Beide Beklagte erhoben gegen den Zahlungsbefehl Einspruch. Der vom Erstbeklagten erhobene Einspruch wurde am 23.12.1987 zur Post gegeben und langte am ... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §63 Abs3KHVG 1987 §22KHVG 1987 §24KHVG 1987 §30 Z10KHVG 1987 §36
Rechtssatz: § 24 KHVG 1987 ist inhaltsgleich mit dem durch § 30 Z 10 KHVG 1987 aufgehobenen § 63 Abs 3 KFG 1967, so daß die zur letztgenannten Gesetzesstelle ergangene Rechtsprechung auch auf § 24 KHVG 1987 angewendet werden kann. Entscheidungstexte 2 Ob 72/88 Entscheidungstext OGH 08.11.1988 2 Ob ... mehr lesen...
Norm: KHVG 1987 §22KHVG 1987 §24ZPO §448 f
Rechtssatz: Der infolge verspäteter Erhebung des Einspruchs durch den Versicherer ihm gegenüber rechtswirksame, dem Klagebegehren stattgebende Zahlungsbefehl, der keinerlei Erstreckungswirkung im Sinne des § 24 KHVG 1987 entfaltet, hindert nicht die Erlassung einer allfälligen anders lautenden Entscheidung in dem gegen den Versicherten fortgeführten Verfahren. Entscheidungstexte ... mehr lesen...