Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: BAO §240 Abs3;EStG 1972 §72;IESG §1 Abs2 Z2 idF 1980/580; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/11/0216 E 19. Juni 1985 RS 1 Stammrechtssatz Kommt der Arbeitgeber trotz Vorliegens der Voraussetzungen des § 72 EStG 1972 (hier idF vor dem Abgabenänderungsgesetz 1981, BGB... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Einkommensteuervorauszahlung für 1989 - Die Unverzinslichkeit entrichteter Abgabenbeträge stellt keinen unverhältnismäßigen Nachteil iSd § 30 Abs 2 VwGG dar. Dem Aufschiebungsantrag war daher nicht stattzugeben. Schlagworte Unverhältnismäßiger Nachteil ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1988;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Einkommensteuervorauszahlung für 1989 - Mit der Behauptung, die Bezahlung der nachgeforderten Einkommensteuervorauszahlung sei nur darauf zurückzuführen, daß die belBeh auf Grund eines Verfahrensmangels dem Antrag auf Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlung nicht stattgegebe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: EStG 1972 §72;IESG §1 Abs2;
Rechtssatz: An der im E 19.6.1985, 83/11/0216 vertretenen Auffassung, daß ein auf die Nichtdurchführung des beantragten Jahresausgleiches durch den Arbeitgeber gestützter Schadenersatzanspruch nicht besteht, hat auch der Umstand nichts geändert, daß durch das AbgÄG 1981 eine Frist für... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §37 Abs1;EStG 1972 §72;
Rechtssatz: Als eine für veranlagte Einkünfte normierte Begünstigung kommt § 37 Abs 1 EStG 1972 nur zum Zuge, wenn eine Veranlagung durchzuführen ist. Die Anwendung der genannten Gesetzesbestimmung im Rahmen eines Jahresausgleichsverfahrens kommt daher nicht in Frage (Hinweis E 6.3.1984, 83/14/0140). Europ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §41 Abs3;EStG 1972 §72;
Rechtssatz: Der Freibetrag gemäß § 41 Abs 3 EStG 1972 kommt nur für Einkünfte in Betracht, die keinem Steuerabzug vom Arbeitslohn unterliegen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1986:1985140061.X01 Im RIS seit 25.11.1986 mehr lesen...