Der Beschwerdeführer beantragte mit der Grundbuchseingabe vom 25. September 2001 beim BG für ZRS Graz die Einverleibung des Eigentumsrechts von 86/1652 Anteilen eines Grundstücks, mit denen ein Wohnungseigentumsrecht verbunden war. Der Antrag wurde bewilligt und im Grundbuch vollzogen. Die Eintragungsgebühr nach TP 9 lit. b Z 1 GGG wurde ausgehend von einer Bemessungsgrundlage von EUR 243.454,-- mit EUR 2.434,54 im Wege der Selbstberechnung entrichtet. Mit der Eingabe vom 6.... mehr lesen...
Index: 27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren32/06 Verkehrsteuern
Norm: GGG 1984 §30 Abs2;GrEStG 1987 §17 Abs1 Z3;GrEStG 1987 §17 Abs4;
Rechtssatz: Eine dem § 17 Abs. 1 Z 3 und Abs. 4 GrEStG vergleichbare Regelung, wonach die Grunderwerbsteuer auf Antrag nicht festgesetzt wird, wenn das Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übereignung begründen sollte, ungültig ist, und das wirtschaftliche Ergebnis des u... mehr lesen...
Mit Kaufvertrag vom 15. Juli 1999 erwarb die A & A OEG von der beschwerdeführenden Kommanditgesellschaft als Verkäuferin 80/4002 Anteile (W 10) und 82/4002 Anteile (W 55) jeweils verbunden mit Wohnungseigentum an der Liegenschaft EZ 1597 Grundbuch Margarethen um den Kaufpreis von S 5,443.476,--. In Punkt II Z 2 der Vertragsurkunde wurde vereinbart, einen Teil des Gesamtkaufpreises gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der B. Barter GmbH zu bezahlen. Der Käufer übergebe dem Ve... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §6;GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §17 Abs4;GrEStG 1987 §9 Z1;VwRallg;
Rechtssatz: Ein vorerst nicht zur Abgabenleistung herangezogener Gesamtschuldner wird im Fall seiner späteren Heranziehung durch die Rechtskraft eines in einem anderen Verfahren erlassenen Bescheides in seinen Verteidigungsmögl... mehr lesen...
Aus den vorgelegten Verwaltungsakten ergibt sich im Zusammenhalt mit dem Beschwerdevorbringen der folgende unstrittige Sachverhalt: Mit zwei Notariatsakten vom 7. Oktober 1993 (finanzbehördlich erfasst unter den Nr. 440486 und 440487) veräußerte der Beschwerdeführer an Roman Korzonek zwei Liegenschaften, wofür der Erwerber entsprechend den Abgabenerklärungen vom 7. Oktober 1993 Grunderwerbsteuer vorgeschrieben erhielt und in der Folge entrichtete. Mit rechtskräftigem Urteil ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §215 Abs4;BAO §239 Abs1;GrEStG 1987 §17 Abs1 Z3;GrEStG 1987 §17 Abs4;GrEStG 1987 §17 Abs5;
Rechtssatz: Nach der Judikatur des VwGH sind von den Anträgen auf Rückzahlung von Guthaben gemäß § 239 BAO die in den materiell-rechtlichen Vorschriften geregelten Erstattungsbeträge (zB nach § 17 GrEStG 1987) zu unterscheiden (Hinweis E 13.1... mehr lesen...
Index: 23/04 Exekutionsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §215 Abs4;EO §331;GrEStG 1987 §17 Abs1 Z3;GrEStG 1987 §17 Abs4;GrEStG 1987 §17 Abs5;
Rechtssatz: Ein sich aus § 17 GrEStG 1987 ergebender Rückzahlungsanspruch stellt, solange noch kein Guthaben iSd § 215 Abs 4 BAO auf dem Abgabenkonto besteht (und solange daher noch keine Geldforderung gegen die Abgabenbehörd... mehr lesen...
Aus der Beschwerde, der vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides, dem hg. Akt 95/16/0126 und einer gemäß § 35 Abs. 2 VwGG abgegebenen Stellungnahme der belangten Behörde ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin und S (= der Beschwerdeführer im hg. Verfahren 95/16/0126), die seinerzeit eine Heirat beabsichtigt hatten, schlossen am 8. Juni 1993 mit der P GmbH einen Kaufvertrag betreffend bestimmte Anteile an der Liegenschaft EZ 1702 GB nn1 J, je zur Häl... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §119 Abs1;GrEStG 1987 §11 Abs1 Z1;GrEStG 1987 §11 Abs4;GrEStG 1987 §17 Abs1 Z1 idF 1994/682 ;GrEStG 1987 §17 Abs4 idF 1994/682;
Rechtssatz: Die Anwendung des § 17 Abs 4 GrEStG 1987 kann gegebenenfalls auch zur gänzlichen Aufhebung der Grunderwerbsteuervorschreibung führen. Die Bestimmungen des § 17 GrEStG 1987 waren erforderlich, w... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 3. März 1989 hat das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Graz (in der Folge: Finanzamt) dem Erwerber der von der Beschwerdeführerin mit notariellem Kaufvertrag vom 17. November 1982 veräußerten Liegenschaft wegen Aufgabe des begünstigten Zweckes gemäß § 4 Abs. 2 GrEStG 1955 Grunderwerbsteuer in der Höhe von S 1,040.000,-- vorgeschrieben. Da nach den Erhebungen des Finanzamtes die Einbringungsmöglichkeit der Abgabe beim Erwerber völlig aussichtslos war, hat da... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/06 Verkehrsteuern
Norm: BAO §235;BAO §236;BAO §6 Abs1;GrEStG 1955 §17 Abs4;
Rechtssatz: Eine einem Abgabenschuldner gewährte Nachsicht hat gemäß § 236 BAO iVm § 235 BAO das Erlöschen des Abgabenanspruches zur Folge und schließt daher jede weitere Geltendmachung dieses Anspruches und damit auch jede Geltendmachung von Haftungen für die Abgabenschuld aus. Die N... mehr lesen...