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23/04 ExekutionsordnungNorm
BAO §215 Abs4;Rechtssatz
Ein sich aus § 17 GrEStG 1987 ergebender Rückzahlungsanspruch stellt, solange noch kein Guthaben iSd § 215 Abs 4 BAO auf dem Abgabenkonto besteht (und solange daher noch keine Geldforderung gegen die Abgabenbehörde existent geworden ist), einen Vermögenswert dar, der einem exekutiven Zugriff gem § 331 EO zugänglich ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1999160023.X02Im RIS seit
20.11.2000