Mit Anonymverfügung der Bezirkshauptmannschaft Baden vom 9. April 1996 wurde gegen den Zulassungsbesitzer eines näher bezeichneten Kraftfahrzeuges wegen Übertretung des § 24 Abs. 1 lit. a StVO eine Geldstrafe in der Höhe von S 300,-- verhängt. Diesen Betrag hat der Beschwerdeführer am 8. Mai 1996 eingezahlt. Mit Schreiben vom 4. Oktober 1996 stellte der Beschwerdeführer bei der Bezirkshauptmannschaft Baden den Antrag, die von ihm seiner Ansicht nach rechtsgrundlos bezahlte G... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: B-VG Art137;StVO 1960 §24 Abs1 lita;StVO 1960 §99;VStG §49a Abs1;VStG §51 Abs1;
Rechtssatz: Der Begriff Verwaltungsstrafsachen gemäß § 51 Abs 1 VStG, der sich auf alle Verfahren vor den Verwaltungsbehörden wegen Verwaltungsübertretungen bezieht, ist umfassend zu verstehen (Hinweis E 4.10.1996, 96/02/0076). Hier... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §49a Abs1;VStG §49a Abs6;VStG §50 Abs6;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Ist eine Anonymverfügung gem § 49a Abs 6 VStG gegenstandslos geworden, so ist es rechtlich unerheblich, in welcher Höhe in der Anonymverfügung eine Geldstrafe festgesetzt wurde und sohin auch, ob diese Geldstrafe der gemäß § 49a Abs 1 VStG erlassenen Verordnung entsprochen hat ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 6. Juni 1995 wurde der Beschwerdeführer einer Übertretung der StVO für schuldig befunden und hiefür bestraft. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer zunächst Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof, welcher die Behandlung derselben - unter Hinweis auf seine Vorjudikatur "zum im wesentlichen gleichartigen Regelungssystem des § 50 Abs. 6 VStG" - mit Beschluß vom 26. September 1995, Zl. B 2198/95, ablehn... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde im Zusammenhalt mit dem Inhalt des angefochtenen Bescheides wurde der Beschwerdeführer mit diesem einer am 4. August 1991 um 1.15 Uhr an einem näher umschriebenen Ort in Wien begangenen Übertretung des § 24 Abs. 1 lit. a StVO 1960 schuldig erkannt, weshalb über ihn eine Geldstrafe (Ersatzfreiheitsstrafe) verhängt wurde. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof erwogen hat: Der Besch... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §49a Abs1;VStG §49a Abs4;VStG §49a Abs6;VStG §49a Abs9;
Rechtssatz: Aus den Bestimmungen des § 49a Abs 6 und Abs 9 VStG ist zweifelsfrei zu entnehmen, daß der Gesetzgeber einer Person, die den Strafbetrag nicht fristgerecht oder nicht mit dem der Anonymverfügung angeschlossenen Beleg einzahlt, die Vorteile einer Anonymverfügung ohne Rücksicht auf die Motive der Unterlas... mehr lesen...