IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien erkennt durch seinen Richter Mag. DDr. Tessar über die Beschwerde des Herrn A. B., vertreten durch Rechtsanwalt, gegen Spruchpunkt I der Bescheidausfertigung des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt …, vom 17.10.2018, Zahl: …, betreffend eine Verwaltungsübertretung nach dem Arzneiwareneinfuhrgesetz 2010 (AWEG 2010), zu Recht: I. Das angefochtene Straferkenntnis wird wegen Unzuständigkeit der belangten Behörd... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien hat durch seinen Richter Mag. Pühringer über die Beschwerde des A. B. gegen das Straferkenntnis des Magistrats der Stadt Wien vom 22. Oktober 2018, Zl. …, betreffend Übertretung des § 3 Abs. 1 iVm § 21 Abs. 1 Z 1 Arzneiwareneinfuhrgesetz 2010 – AWEG 2010 zu Recht e r k a n n t: I. Das angefochtene Straferkenntnis wird wegen Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben. II. Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß § 25a Abs. 1 V... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Verwaltungsgericht Wien erkennt durch seine Richterin Mag.a Hillisch über die Beschwerde des Herrn W. R. gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratisches Bezirksamt für den ... Bezirk, vom 15.05.2018, Zl. MBA ..., wegen Übertretung des § 3 Abs. 1 iVm § 21 Abs. 1 Arzneiwareneinfuhrgesetz (AWEG), zu Recht: I. Das angefochtene Straferkenntnis wird wegen Unzuständigkeit der belangten Behörde aufgehoben. II. Gegen dieses... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 24.08.2018 Index: 82/04 Apotheken, Arzneimittel40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AWEG 2010 §2 Z1 litcAWEG 2010 §3 Abs1AWEG 2010 §21 Abs1VStG §2 Abs2VStG §27VStG §28
Rechtssatz: Als für die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit maßgeblicher Tatort ist der Ort anzusehen, an dem die Bestellung abgegeben worden sein soll (vgl. zu Distanzdelikten durch postbefördert... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 24.08.2018 Index: 82/04 Apotheken, Arzneimittel40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AWEG 2010 §2 Z1 litcAWEG 2010 §3 Abs1AWEG 2010 §21 Abs1VStG §2 Abs2VStG §27VStG §28
Rechtssatz: Die Anwendbarkeit des § 28 VStG setzt auch voraus, dass die Behörde den Tatort von Amts wegen ermittelt. Geht man davon aus, dass zum Zeitpunkt der Anzeige nicht ausreichend klar war, wo ... mehr lesen...