Gekürzte Ausfertigung der am 18.2.2020 mündlich verkündeten Entscheidung IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat durch den Richter Mag. Walter Oberascher über die Beschwerde des AB AA, AF 28/Top 2, AD AE, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pongau (belangte Behörde) vom 11.12.2019, Zahl xx, nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung z u R e c h t e r k a n n t : I. Gemäß §§ 38 und 50 VwGVG wir... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 05.12.2019 Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: VStG §19VStG §20StVO 1960 §5 Abs1
Rechtssatz: Allein die wirtschaftliche Situation kann eine Herabsetzung der Strafe unter die Mindeststrafe nicht rechtfertigen, weil diese nur ausnahmsweise zu berücksichtigen ist, wenn etwa die Tat aus einer drückenden Notlage im Sinne des § 34 Abs ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat durch den Richter Mag. Peter Nußbaumer über die Beschwerde des Herrn AB AA, AE-Straße, AD, Deutschland, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 22.06.2018, Zahl XXX-2018, im Umfang der Anfechtung, also hinsichtlich der Strafhöhe, zu Recht e r k a n n t : I. Gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. II. Der Besc... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 05.12.2018 Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: VStG §19VStG §20StVO 1960 §5 Abs1
Rechtssatz: Allein die wirtschaftliche Situation kann eine Herabsetzung der Strafe unter die Mindeststrafe nicht rechtfertigen, weil diese nur ausnahmsweise zu berücksichtigen ist, wenn etwa die Tat aus einer drückenden Notlage im Sinne des § 34 Abs ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Salzburg hat durch die Richterin Dr. Christine Raithel über die Beschwerde von Frau B. A., DEUTSCHLAND, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung vom 7.4.2015, Zahl yy, zu Recht e r k a n n t: 1. Gemäß §§ 38, 50 VwGVG wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. 2. Gemäß § 52 Abs 1 und 2 VwGVG hat die Beschwerdeführerin einen Beitrag zu den Kosten des Beschwerdeverfahrens in der Höh... mehr lesen...