1 Der im Jahr 1960 geborene Mitbeteiligte steht als Bediensteter der Landespolizeidirektion Wien in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; im hier relevanten Zeitraum war er in leitender Funktion im Bundesministerium für Inneres (BMI) tätig. 2 Mit dem angefochtenen, im Beschwerdeverfahren ergangenen Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes wurde gegenüber dem Mitbeteiligten die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gemäß § 123 Abs. 1 BDG 1979 wegen des... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §94 Abs1BDG 1979 §94 Abs1aBDG 1979 §94 Abs2VwGG §42 Abs2 Z3 litbVwGG §42 Abs2 Z3 litcVwRallg
Rechtssatz: Dass ein Sachverhalt in der Strafanzeige erwähnt ist, selbst wenn dieser Sachverhalt den konkreten strafrechtlichen Vorwurf nicht betrifft, reicht nicht zur Hemmung der in § 94 Abs. 1 und 1a genannt... mehr lesen...
1 Der im Jahr 1985 geborene Mitbeteiligte steht als Justizwachebeamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. 2 Mit Bescheid der Disziplinarkommission (im Folgenden: DK) vom 9. November 2017 wurde gegen den Mitbeteiligten die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gemäß § 123 Abs. 1 BDG 1979 verfügt, weil er in Verdacht stehe, am 22. Februar 2017 durch folgendes Facebook-Posting in der rund 1.000 Mitglieder umfassenden Facebook-Gruppe „Justizwache“ (... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §114BDG 1979 §94 Abs1BDG 1979 §94 Abs1aBDG 1979 §94 Abs2VwGG §42 Abs1VwRallg Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2013/09/0085 E 17. Dezember 2013 RS 1 Stammrechtssatz Der im Einleitungssatz des § 94 Abs. 2 BDG 1979 genannte "zugrundeliegende Sachverhalt" führt dann zur Hemmung des Laufes der in § 94 Abs. ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand als Bundeslehrer an der Höheren Technischen Bundes-Lehr- und Versuchsanstalt I (kurz: HTBLVA I) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seit dem Jahr 2001 war er Leiter der Versuchsanstalt. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Beschwerdeführer wie folgte schuldig erkannt: "I. (Der Beschwerdeführer) ist schuldig, er hat 1. im Dezember 2004, Jänner und Februar 2005 auf Grund separat... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof verweist zunächst zur Vermeidung von Wiederholungen auf das in gegenständlicher Sache ergangene hg. Erkenntnis vom 22. Februar 2006, Zl. 2005/09/0147. Die Disziplinaroberkommission gab daraufhin der Berufung des Mitbeteiligten in der Weise Folge, dass das Disziplinarerkenntnis der Behörde erster Instanz behoben und die Angelegenheit zur neuerlichen Verhandlung und Erlassung eines neuen Bescheides an die Behörde erster Instanz zurückverwiesen wurde.... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §94 Abs1a;BDG 1979 §94;VwRallg;
Rechtssatz: Nach dem ausdrücklichen Wortlaut des § 94 BDG 1979 wird die Frist des § 94 Abs. 1a BDG 1979 für die Dauer des in dieser Sache vor dem VwGH anhängigen Verfahrens gehemmt. (Hier: Während der Zeit der Anhängigkeit des Verfahrens im ersten Rechtsgang vor dem VwGH, die mit dem Tag des Einlan... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Nach mehrfachen Rechtsgängen (infolge der wiederholten Behebung erstinstanzlicher Disziplinarerkenntnisse gemäß § 66 Abs. 2 AVG durch die Disziplinaroberkommission beim Bundeskanzleramt) wurde der Beschwerdeführer zuletzt mit dem Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres vom 9. Mai 2000 für schuldig erkannt, nachstehende Dienstpflicht... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §243 Abs6 idF 1997/I/061;BDG 1979 §278 Abs25 Z7 idF 1997/I/061;BDG 1979 §94 Abs1a idF 1997/I/061;VwRallg;
Rechtssatz: Dass die Übergangsregelung des § 243 Abs. 6 BDG 1979 derart "auszulegen" bzw. die "Auslegung" geboten wäre, dass im offenen Widerspruch zum Wortlaut der Bestimmung auf die am 30. Juni 1997 anhängigen Disziplinarve... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des gegenständlichen Beschwerdefalls wird auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 21. Juni 2000, Zl. 97/09/0143, verwiesen. Mit diesem hat der Verwaltungsgerichtshof - auf das Wesentlichste zusammengefasst - den Bescheid der belangten Behörde vom 27. Februar 1997, mit dem der Beschwerdeführer wegen Nichtbefolgung der Weisung seines Vorgesetzten, in den von BezInsp L. gelenkten Patrouillenwagen einzusteigen, für schuldig erkannt worden war, wegen Rechtswid... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §123;BDG 1979 §243 Abs6 idF 1997/I/061;BDG 1979 §94 Abs1a idF 1997/I/061;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;VwGG §63 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Das Beschwerdevorbringen, dass die Übergangsbestimmung des § 243 Abs. 6 BDG 1979 nicht anwendbar sei, weil im Zeitpunkt der Erlassung der ersten Berufu... mehr lesen...