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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BDG 1979 §92 Abs1 Z4 impl;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Verhängung der Disziplinarstrafe der Entlassung - Der Beschwerdeführer wurde als Klassenlehrer rechtskräftig strafgerichtlich wegen des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen und des Vergehens des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses verurteilt. Diese beiden Verbrechen bilden den Gegenstand des sachgleichen vorliegenden Disziplinarverfahrens. Inwiefern derart der Tätigkeit des Beschwerdeführers als Klassenlehrer zwingende öffentliche Interessen nicht entgegenstehen und inwieweit der schon durch die strafgerichtliche Verurteilung eingetretene Verlust an Autorität bei Kindern und Eltern noch "aufgeschoben" werden könnte, vermag der Beschwerdeführer nicht nachvollziehbar darzutun.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Beamten-Dienstrecht Zwingende öffentliche InteressenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:AW2002090005.A02Im RIS seit
24.05.2002