Entscheidungen zu § 75b Abs. 1 BDG 1979

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-9 von 9

TE Vwgh Erkenntnis 2020/5/6 Ra 2019/08/0130

1        Mit Bescheid vom 5. Februar 2018 stellte die revisionswerbende Sozialversicherungsanstalt (in der Folge: SVB) gemäß §§ 23 und 33b BSVG unter dem Spruchpunkt 1. fest, dass die monatliche Beitragsgrundlage für die Krankenversicherung des Mitbeteiligten im Jahr 2016 € 4.714,83 und im Jahr 2017 € 4.886,94 betrage. Unter dem Spruchpunkt 2. sprach sie aus, dass dem „Antrag auf Differenzvorschreibung der Krankenversicherungsbeiträge gemäß § 33b BSVG ab 01.01.2016 bis laufend nicht s... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 06.05.2020

TE Vwgh Erkenntnis 2015/2/18 Ro 2014/12/0035

Mit Bescheid vom 3. Dezember 1999 wurde Ihnen für die Dauer Ihrer Verwendung als Direktor des Oberösterreichischen Landesrechnungshofes ein Karenzurlaub gewährt. Mit der Dienstrechts-Novelle 2002, BGBl. I Nr. 87/2002, wurde die Funktion eines Landesrechnungshofdirektors in die Regelung des § 19 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 einbezogen. Diese Novellierung bewirkt, dass Sie mit Wirksamkeit des Gesetzes außer Dienst zu stellen sind und Ihr gemäß § 75 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.02.2015

TE Vwgh Erkenntnis 2004/11/17 2004/12/0059

Die am 4. Mai 1957 geborene Beschwerdeführerin steht als Professorin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Ihre Dienststelle ist die Pädagogische Akademie B. Der Beschwerdeführerin war auf Grund ihres Ansuchens in den Schuljahren 2000/2001 und 2001/2002 eine Lehrpflichtermäßigung auf insgesamt 7,00 Werteinheiten gewährt worden. Im Schuljahr 2002/2003 war ihre Lehrverpflichtung aus gesundheitlichen Gründen gemäß § 8 Abs. 2 BLVG auf die Hälfte herabgesetzt. Ab dem 3... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 17.11.2004

RS Vwgh 2004/11/17 2004/12/0059

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §14 Abs1 idF 1995/820;BDG 1979 §14 Abs3;BDG 1979 §75b Abs1 idF 2002/I/087;
Rechtssatz: Wenngleich die Definition des § 14 Abs. 3 BDG 1979 auf (aus welchen Gründen immer) von ihrem Arbeitsplatz abberufene Beamte (hier: Abberufung wegen eines mehr als sechs Monate dauernden Karenzurlaubs) nicht unmittelbar anwendbar erscheint, schließt die durch § 14 Abs. 1 BDG ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.11.2004

RS Vwgh 2004/11/17 2004/12/0059

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §14 Abs1 idF 1995/820;BDG 1979 §14 Abs3;BDG 1979 §36 Abs1;BDG 1979 §75b Abs1 idF 2002/I/087;
Rechtssatz: Ergibt sich während der Dauer des Karenzurlaubes, dass es an der abstrakten Möglichkeit der dienstrechtlich zulässigen Konfiguration eines tauglichen Arbeitsplatzes bei seiner Dienststelle mangelt, so ist - gleichfalls abstrakt - zu prüfen, ob bei anderen D... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.11.2004

RS Vwgh 2004/11/17 2004/12/0059

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §14 Abs1 idF 1995/820;BDG 1979 §14 Abs3;BDG 1979 §36 Abs1;BDG 1979 §75b Abs1 idF 2002/I/087;
Rechtssatz: Während eines Karenzurlaubes kann die Frage des Bestehens einer dauernden Unfähigkeit zur Verwendung an der Dienststelle, der der Beamte angehört, lediglich abstrakt vorgenommen werden. In diesem Verständnis liegt Dienstunfähigkeit (nur) dann vor, wenn es a... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.11.2004

RS Vwgh 2004/11/17 2004/12/0059

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §40 Abs1 idF 1994/550;BDG 1979 §75b Abs1 idF 2002/I/087;
Rechtssatz: § 75b Abs. 1 BDG 1979 gebraucht den Begriff der Abberufung des Beamten von seinem Arbeitsplatz in jenem Verständnis, wie er in § 40 Abs. 1 BDG 1979 im Zusammenhang mit der Abberufung von der bisherigen unbefristeten oder befristeten Verwendung verwendet wird. Wie § 40 Abs. 1 BDG 1979 zeigt, ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.11.2004

RS Vwgh 2004/11/17 2004/12/0059

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §14 Abs1 idF 1995/820;BDG 1979 §14 Abs3;BDG 1979 §36 Abs1;BDG 1979 §75b Abs1 idF 2002/I/087;
Rechtssatz: Während für Beamte, denen ein Arbeitsplatz wirksam zugewiesen ist, die im ersten Halbsatz des § 14 Abs. 3 BDG 1979 primär vorgesehene Prüfung der Dienstfähigkeit in Bezug auf ihren konkret innegehabten Arbeitsplatz zu erfolgen hat, kann eine solche Prüfung ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.11.2004

RS Vwgh 2004/11/17 2004/12/0059

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §14 Abs1 idF 1995/820;BDG 1979 §14 Abs3;BDG 1979 §36 Abs1;BDG 1979 §75b Abs1 idF 2002/I/087;
Rechtssatz: Während der Dauer des Karenzurlaubes ergäbe die Prüfung, ob für die von ihrem Arbeitsplatz abberufenen Beamten an ihrer Dienststelle in dienstrechtlich zulässiger Weise gemäß § 36 Abs. 1 BDG 1979 ein dort eingerichteter Arbeitsplatz zugewiesen werden könnte... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 17.11.2004

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