Der Beschwerdeführer steht als Abteilungsinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Landespolizeikommando Steiermark. Nach Durchführung eines Verwaltungsverfahrens (siehe hiezu die tieferstehende Wiedergabe der Begründung: des angefochtenen Bescheides) verfügte die belangte Behörde mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid vom 29. Juni 2012 Folgendes: "Sie haben gem. § 13 a GehG 1956 idgF die zu Unrecht empfangenen Le... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor des Kriminaldienstes in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Bundespolizeidirektion Innsbruck; sein Wohnort Pfons. Bis einschließlich März 1993 bezog der Beschwerdeführer einen Fahrtkostenzuschuß gemäß § 20 b des Gehaltsgesetzes 1956 (im folgenden GG), dessen Berechnung die Fahrtkosten einer Monatskarte für die Benützung des Zuges zwischen Pfons (Matrei) und Hauptbahnhof Innsbruck sowie ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §50 Abs1;GehG 1956 §20b Abs1 Z3;
Rechtssatz: Ist der Beamte durchschnittlich viermal pro Monat zum Tagesjournaldienst eingeteilt, bei deren zeitlicher Lagerung im Unterschied zur Normaldienstzeit die Benützung eines öffentlichen Beförderungsmittels zweckmäßigerweise in Betracht kommt (hier zur Vermeidung einer Wartezeit von 120 Minuten), so ... mehr lesen...
Der 1955 geborene Beschwerdeführer, ein rechtskundiger Beamter im Sinne des § 24 Abs. 2 VwGG, steht seit 1. Jänner 1993 als Legationsrat i.R. in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Bund. Seine letzte Dienststelle war das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten. Er hat insbesondere seit 1992 mehr als 100 Bescheid- und Säumnisbeschwerden sowie Anträge beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht. Für den vorliegenden Beschwerdefall ist festzuhalten, daß der Besch... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §50 Abs1;GehG 1956 §16 Abs5 idF 1972/214;
Rechtssatz: Gemäß § 16 Abs 5 GehG idF BGBl 1972/214 begründet die Teilnahme an Empfängen und gesellschaftlichen Veranstaltungen, auch wenn sie dienstlich notwendig ist, keinen Anspruch auf Überstundenvergütung. Diese Bestimmung ist klar und eindeutig und gestattet es nicht, derartige Überstunden (sol... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §49 Abs1;BDG 1979 §50 Abs1;BDG 1979 §62;GehG 1956 §16 Abs1;GehG 1956 §28 Abs1;
Rechtssatz: Bei der Zeit, die der Beamte für die Suche einer geeigneten Unterkunft aufwendet, handelt es sich nicht um Überstunden noch besteht sonst eine gesetzliche Grundlage für die Honorierung. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Der 1935 geborene Beschwerdeführer steht als Amtsrat im Ruhestand in einem öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle war bis zu der mit Juli 1989 erfolgten Ruhestandsversetzung das Zollamt Wien. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird hinsichtlich des dem vorliegenden Beschwerdefall zugrundeliegenden Sachverhaltes auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 6. Februar 1989, Zl. 88/12/0012, verwiesen, mit dem im wesentlichen die nach § 14 Abs. 6 BDG 19... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §14 Abs6;BDG 1979 §49 Abs1;BDG 1979 §50 Abs1;BDG 1979 §50 Abs3;
Rechtssatz: Nicht jede dienstlich bedingte Beeinträchtigung der Freizeit führt dazu, daß diese Zeit dann als Dienstzeit zu werten ist (vgl beispielsweise § 50 Abs 3 BDG 1979); der Begriff des "Dienstversehens" ist nicht schon bei einer bloßen Beeinträchtigung der Freizeit erfüllt. Voraussetzung so... mehr lesen...