Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt, Beschwerde und Vorverfahren 1.1. Der Beschwerdeführer steht als Beamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Bescheid der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres (in der Folge: Disziplinarkommission) vom 22. Jänner 2007 (richtig wohl 2008) wurde der Beschwerdeführer gemäß §112 Abs3 BDG 1979 vom Dienst suspendiert. Mit Bescheid vom 22. Jänner 2008 wurde gemäß §123 Abs1 BDG 1979 ein Disziplinarverfahren einge... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktB-VG Art83 Abs2AVG §68 Abs4, Abs5, Abs7BDG 1979 §41a Abs6, §41f, §97 Z3, §105, §233b Abs2
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Zurückweisung der Anträge auf Nichtigerklärung rechtskräftiger Einleitungs- und Unterbrechungsbeschlüsse in einer Disziplinarangelegenheit; keine Präjudizialität von Geschäftseinteilungen der D... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer war Leiter der Vollstreckungsstelle des Finanzamtes Mödling. Am 16. Jänner 1995 und am 3. Juli 1996 erstattete das Finanzamt Mödling jeweils eine Disziplinaranzeige gegen den Beschwerdeführer bei der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen (im Folgenden: Disziplinarkommission). Diese beschloss mit Bescheid vom 31. Juli 2002 "in der Disziplinarsache gegen [den Beschwerdeführer] gem. §124 Abs1 des Beamt... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: BDG 1979 §41a, §124, §243 Abs6
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durchdie Zurückweisung einer Berufung gegen die Anberaumung einerVerhandlung in einer Disziplinarsache durch die Berufungskommissionaufgrund der für den Beschwerdeführer noch geltenden Rechtslage vorder 1. BDG-Novelle 1997; keine Bedenken gegen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war Leiter der Bundesstaatlichen bakteriologisch-serologischen Untersuchungsanstalt Linz. Mit Schreiben vom 29. Feber 2000 teilte ihm das (damalige) Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (im Folgenden kurz: BMAGS) mit, dass beabsichtigt sei, ihn von seiner Verwendung als Leiter der Bundesstaatlichen bakteriologisch-serologischen Untersuchun... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: B-VG Art7 Abs1 / VerwaltungsaktEMRK Art6 Abs1 / civil rightsBDG 1979 §38BDG 1979 §40BDG 1979 §41a Abs5 und Abs6VfGG §88VwGG §48 Abs2
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch
Abberufung eines Beamten von seiner Leitungsfunktion und
gleichzeitige Versetzung aufgrund des Verhaltens des
Beschwerdeführers gegenübe... mehr lesen...
Begründung: 1. Der Beschwerdeführer wendet sich gegen einen Bescheid der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur vom 14.6.2000, Z416.395/3/VII/A/2/2000, der den folgenden
Spruch: enthält: "Durch Auflösung der Interfakultären Forschungsstelle für Rechtspsychologie an der Universität Salzburg mit Wirksamkeit vom 1.10.1999 und Eingliederung dieses Bereiches in das Institut für Psychologie, mit Beschluss des Senates vom 19.1.1999, ist in Ihrer bisherigen Ver... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungBDG 1979 §40 Abs2BDG 1979 §41a Abs6
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen einen erstinstanzlichen Bescheid
betreffend Dienstrechtsangelegenheiten mangels
Instanzenzugserschöpfung infolge Unterlassung der Anrufung der
Berufungskommission
Rechtssatz: Der bekämpfte... mehr lesen...
Begründung: Der Beschwerdeführer wendet sich gegen einen Bescheid des beim Vorstand der Post und Telekom Austria Aktiengesellschaft eingerichteten Personalamtes vom 11.3.1997, Z104109-G3/97, der den folgenden
Spruch: enthält: "Über Ihren Antrag vom 13. Februar 1997 wird festgestellt, daß ihre Beauftragung mit der stellvertretenden Leitung des Personalamtes Innsbruck an Stelle der Leitung dieser Behörde eine Weisung und keine Versetzung gem. §40 Abs2 des Beamten-Dienstrechtsge... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungBDG 1979 §40 Abs2BDG 1979 §41a Abs6
Leitsatz: Zurückweisung einer Beschwerde gegen einen Bescheid des beim Vorstand
der Post und Telekom Austria AG eingerichteten Personalamtes mangels
Erschöpfung des Instanzenzuges aufgrund Möglichkeit der Anrufung der
Berufungskommission Rech... mehr lesen...