Norm: BDG 1979 §38 Abs2 Schlagworte Versetzung von Amts wegen; wichtiges dienstliches Interesse
Rechtssatz: Nach § 38 Abs. 2 BDG 1979 ist eine Versetzung von Amts wegen zulässig, wenn ein wichtiges dienstliches Interesse daran besteht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:PVAB:2019:G4.PVAB.19 Zuletzt aktualisiert am 16.01.2020 mehr lesen...
Norm: BDG 1979 §38 Abs2 Schlagworte Versetzung von Amts wegen; wichtiges dienstliches Interesse; Schutzzweck von § 38 BDG 1979; sachlich nicht gerechtfertigte Personalmaßnahem; Sachlichkeit einer Maßnahme; rechtswidrige Einteilung; Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichthofes ist der Schutzzweck des § 38 BDG 1979 darin gelegen, den Beamten vor sachlich nicht gerechtfertigten P... mehr lesen...
Norm: BDG 1979 §38 Abs2 Schlagworte Versetzung von Amts wegen; wichtiges dienstliches Interesse; Schutzzweck von § 38 BDG 1979; sachlich nicht gerechtfertigte Personalmaßnahem; Sachlichkeit einer Maßnahme; rechtswidrige Einteilung; Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes
Rechtssatz: Zwar ist einzuräumen, dass ein dienstliches (betriebliches) Interesse daran bestehen mag, einen Beamten auf einem anderen Arbeitsplatz einzusetzen als auf jenem... mehr lesen...
Norm: BDG 1979 §38 Abs2 Schlagworte Versetzung von Amts wegen; wichtiges dienstliches Interesse; Schutzzweck von § 38 BDG 1979; sachlich nicht gerechtfertigte Personalmaßnahem; Sachlichkeit einer Maßnahme; rechtswidrige Einteilung; Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes
Rechtssatz: Die Rechtsansicht der betroffenen Bediensteten, für die beabsichtigten Versetzungen läge kein dienstliches Interesse vor, weshalb ein Ermessensexzess der Behörd... mehr lesen...
Norm: PVG §10 Abs7BDG 1979 §38 Abs2 Schlagworte Versetzung von Amts wegen; wichtiges dienstliches Interesse; Schutzzweck von § 38 BDG 1979; sachlich nicht gerechtfertigte Personalmaßnahem; Sachlichkeit einer Maßnahme; rechtswidrige Einteilung; Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes
Rechtssatz: Die Verfügungen, mit denen A, B und C auf bestimmte Arbeitsplätze nicht bloß vorbehaltlich der späteren Ernennung eingeteilt wurden, waren rechtswid... mehr lesen...