Norm
BDG 1979 §38 Abs2Schlagworte
Versetzung von Amts wegen; wichtiges dienstliches InteresseRechtssatz
Nach § 38 Abs. 2 BDG 1979 ist eine Versetzung von Amts wegen zulässig, wenn ein wichtiges dienstliches Interesse daran besteht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:PVAB:2019:G4.PVAB.19Zuletzt aktualisiert am
16.01.2020