RS Pvak 2019/12/10 G4-PVAB/19

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Veröffentlicht am 10.12.2019
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Norm

BDG 1979 §38 Abs2

Schlagworte

Versetzung von Amts wegen; wichtiges dienstliches Interesse; Schutzzweck von § 38 BDG 1979; sachlich nicht gerechtfertigte Personalmaßnahem; Sachlichkeit einer Maßnahme; rechtswidrige Einteilung; Herstellung des gesetzmäßigen Zustandes

Rechtssatz

Die Rechtsansicht der betroffenen Bediensteten, für die beabsichtigten Versetzungen läge kein dienstliches Interesse vor, weshalb ein Ermessensexzess der Behörde gegeben sei, vermag die PVAB aufgrund der vorstehenden Ausführungen im Lichte der Rechtsprechung des VwGH daher nicht nachzuvollziehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:PVAB:2019:G4.PVAB.19

Zuletzt aktualisiert am

16.01.2020
Quelle: Personalvertretungsaufsichtsbehörde Pvab, https://www.bundeskanzleramt.gv.at/personalvertretungsaufsichtsbehorde
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