Entscheidungen zu § 241 Abs. 1 BDG 1979

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-11 von 11

TE Vwgh Erkenntnis 1994/4/13 93/12/0041

Der Beschwerdeführer steht als Oberrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Tirol. Wie bereits im Vorerkenntnis vom 20. Mai 1992, Zl. 91/12/0205, auf das im Sinne des § 43 Abs. 2 VwGG hingewiesen wird, ausgeführt wurde, betreiben der Bund und das Land Tirol gemeinsam eine Einrichtung zur Förderung der Erwachsenenbildung und des Büchereiwesens in Tirol. Diese sei - so die Auffassung des Beschwerdeführers - zu einer eigenen Dienststelle zusammengefaßt, bei der d... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 13.04.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/4/13 90/12/0298

Der Beschwerdeführer steht als Vizeleutnant in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das LWSR 91, das in Bregenz stationiert war und nach der Ende 1989 erfolgten Fertigstellung der Walgau-Kaserne in Bludesch in der Folge dorthin verlegt wurde. Mit Regiments-Tagesbefehl vom 20. Juni 1990 (berichtigt mit 2. Juli 1990) wurde für den Beschwerdeführer als (neuer) Dienstort mit Wirkung vom 28. Mai 1990 die Walgau-Kaserne Bludesch festgelegt. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 13.04.1994

RS Vwgh 1994/4/13 90/12/0298

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §241 Abs1;BDG 1979 §38 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/04/13 93/12/0041 2 Stammrechtssatz Eine Versetzung stellt, auch bei gleicher Tätigkeit, die dauernde Verwendung bei einer anderen Dienststelle iSd § 241 Abs 1 BDG 1979 dar. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1990120298.... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.04.1994

RS VwGH Erkenntnis 1994/04/13 93/12/0041

Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/12/0042 Rechtssatz: Eine Versetzung stellt, auch bei gleicher Tätigkeit, die dauernde Verwendung bei einer anderen Dienststelle iSd § 241 Abs 1 BDG 1979 dar. Im RIS seit 11.07.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Erkenntnis | 13.04.1994

RS Vwgh 1994/4/13 90/12/0298

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §241 Abs1;BDG 1979 §38 Abs1;
Rechtssatz: Zu den maßgebenden Faktoren für das Vorliegen einer Dienststelle zählt neben dem Umstand der in einer einheitlichen Organisation und in relativer Selbständigkeit zu besorgenden Aufgaben auch die räumliche Entfernung bzw örtliche Situierung einer solchen Organisationseinheit. European Case Law Ide... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.04.1994

RS Vwgh 1994/4/13 90/12/0298

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §241 Abs1;BDG 1979 §38 Abs1;BDG 1979 §38 Abs3;BDG 1979 §38 Abs6;
Rechtssatz: Das Vorliegen einer anderen Dienststelle iSd § 38 Abs 1 BDG 1979 ist (auch) dann gegeben, wenn eines der die bisherige konkrete Dienststelle bestimmenden Elemente entscheidend geändert wird UND dadurch jene Bestimmungen, die der Gesetzgeber zum Schutz der Beamten vor willkürlichen Ver... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.04.1994

RS Vwgh 1994/4/13 90/12/0298

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §241 Abs1;BDG 1979 §38 Abs1;
Rechtssatz: Auch die Verlegung der Dienststelle an einen anderen Dienstort stellt eine Versetzung iSd § 38 Abs 1 BDG 1979 dar, nicht aber innerhalb desselben Dienstortes vorgenommene Verlegung des Amtssitzes oder Dislozierung von Dienststellenteilen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:199... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.04.1994

RS Vwgh 1994/4/13 90/12/0298

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: BDG 1979 §241 Abs1;BDG 1979 §38 Abs1;RGV 1955 §2 Abs5;
Rechtssatz: Als Dienstort iSd § 38 Abs 1 BDG 1979 ist, soweit Organsiationsvorschriften keine besondere Regelung treffen, jene Ortsgemeinde anzusehen, in der die Dienstelle ihren Sitz hat. Allfälligen Festlegungen nach § 2 Abs 5 zweiter Satz RGV kommt dabei für den Anwendungsbereich des... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.04.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1992/1/16 91/09/0182

Der Beschwerdeführer steht als rechtskundiger Beamter mit dem Amtstitel Hofrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er ist seit 1. Juli 1986 Leiter des Bezirkspolizeikommissariates YZ und gleichzeitig auch als Stellvertreter des Disziplinaranwaltes bei der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres ernannt. Nach dem Vorbringen des Beschwerdeführers hat er "in dieser Funktion" (- als Stellvertreter des Disziplinaranwaltes -) mit Schreiben vom 18. Mär... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.01.1992

RS Vwgh 1992/1/16 91/09/0182

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §241 Abs1;
Rechtssatz: Aus § 241 Abs 1 BDG 1979 ergibt sich zwingend, daß im Gesetzeswortlaut organisatorische Mindesterfordernisse für das Vorliegen einer Dienststelle festgelegt sind, die auf den Besch (nach dessen Auffassung sei er als Disziplinaranwalt-Stellvertreter Dienststellenleiter einer nur aus ihm bestehenden Dienststelle gewesen) als Funktionsträge... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.01.1992

RS Vwgh 1992/1/16 91/09/0182

Index: 25/01 Strafprozess63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §109 Abs1;BDG 1979 §241 Abs1;BDG 1979 §45 Abs3;BDG 1979 §53 Abs1;BDG 1979 §54 Abs1;StPO 1975 §84 Abs1;StPO 1975 §86 Abs1;
Rechtssatz: Die Regelungen des § 45 Abs 3 BDG 1979 iVm § 53 Abs 1, § 54 Abs 1 und § 109 Abs 1 BDG 1979 zeigen, daß die Berechtigung zur Erstattung einer Strafanzeige an den Staatsanwalt (in Präzisierung der Bestimmung des ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.01.1992

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