Index
63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §241 Abs1;Rechtssatz
Zu den maßgebenden Faktoren für das Vorliegen einer Dienststelle zählt neben dem Umstand der in einer einheitlichen Organisation und in relativer Selbständigkeit zu besorgenden Aufgaben auch die räumliche Entfernung bzw örtliche Situierung einer solchen Organisationseinheit.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1994:1990120298.X02Im RIS seit
20.11.2000