Mit dem angefochtenen Bescheid wurde von der belangten Behörde gemäß § 207k Abs. 1 Z. 2 BDG 1979 festgestellt, dass sich der Beschwerdeführer auf seinem Arbeitsplatz als Schulleiter nicht bewährt habe. In seiner gegen diesen Bescheid erhobenen Beschwerde beantragt der Beschwerdeführer die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung und begründet dies damit, dass durch den angefochtenen Bescheid und dessen sofortiger Vollziehung (sohin den Entzug seiner Leitungsfunktion) ein unwiederbr... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wurde von der belangten Behörde gemäß § 207k Abs. 1 Z. 2 BDG 1979 festgestellt, dass sich der Beschwerdeführer auf seinem Arbeitsplatz als Schulleiter nicht bewährt habe. In seiner gegen diesen Bescheid erhobenen Beschwerde beantragt der Beschwerdeführer die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung und begründet dies damit, dass durch den angefochtenen Bescheid und dessen sofortiger Vollziehung (sohin den Entzug seiner Leitungsfunktion) ein unwiederbr... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §207k Abs1 Z2;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Enden der Funktion als Schulleiter wegen Nichtbewährung gemäß § 207k Abs. 1 Z. 2 BDG 1979 - Der Beschwerdeführer würde im Falle des Obsiegens keinen finanziellen Nachteil erleiden, da die entgangenen Auszahlungen nachzuholen wären. In dieser Hinsicht ist somit für den Besch... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §207k Abs1 Z2;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Enden der Funktion als Schulleiter wegen Nichtbewährung gemäß § 207k Abs. 1 Z. 2 BDG 1979 - Der Beschwerdeführer würde im Falle des Obsiegens keinen finanziellen Nachteil erleiden, da die entgangenen Auszahlungen nachzuholen wären. In dieser Hinsicht ist somit für den Besch... mehr lesen...
Der in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehende Beschwerdeführer war mit Entschließung des Bundespräsidenten vom 18. Oktober 2001 mit Wirksamkeit vom 1. November 2001 zum Direktor am Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium X. auf eine Planstelle der Verwendungsgruppe L1 ernannt worden. Mit Schreiben vom 5. Juli 2004 teilte der Landesschulrat für Niederösterreich (kurz: LSR) auf Grund der von ihm eingeholten Gutachten der Schulbehörde erster Instanz (Schulau... mehr lesen...
Der in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehende Beschwerdeführer war mit Entschließung des Bundespräsidenten vom 18. Oktober 2001 mit Wirksamkeit vom 1. November 2001 zum Direktor am Bundesgymnasium und Bundesrealgymnasium X. auf eine Planstelle der Verwendungsgruppe L1 ernannt worden. Mit Schreiben vom 5. Juli 2004 teilte der Landesschulrat für Niederösterreich (kurz: LSR) auf Grund der von ihm eingeholten Gutachten der Schulbehörde erster Instanz (Schulau... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §141;BDG 1979 §207h Abs1;BDG 1979 §207h Abs2;BDG 1979 §207h Abs3;BDG 1979 §207h Abs4;BDG 1979 §207k Abs1 Z2;BDG 1979 §207k Abs2;BDG 1979 §207k Abs3;BDG 1979 §207m Abs2 Satz2;BDG 1979 §40 Abs2;BDG 1979 §40 Abs4 Z3;BDG 1979 §87 Abs2 Satz1;BDG 1979 §87 Abs3;
Rechtssatz: Die (neuerliche) Mitteilung der Nichtbewährung gemäß § 207k Abs. 1 Z 2 BDG 1979 ist im Hinblic... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2;BDG 1979 §207k Abs1 Z2;DVG 1984 §10;
Rechtssatz: Da die (neuerliche) Mitteilung der Nichtbewährung nach § 207k Abs. 1 Z. 2 BDG 1979 nach ihrem Inhalt keine Ernennung oder die Verständigung über eine solche ist, kommt der von § 58 AVG abweichende § 10 DVG nicht in Betracht (hier: hinsichtlich der Begründu... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §207h Abs1;BDG 1979 §207h Abs2;BDG 1979 §207h Abs3;BDG 1979 §207h Abs4;BDG 1979 §207j;BDG 1979 §207k Abs1 Z2;
Rechtssatz: Aus § 207h Abs. 3 Satz 1 BDG 1979 ist abzuleiten, dass ein Lehrer in leitender (Schul)Funktion nach Ablauf der vierjährigen Funktionsdauer nach Abs. 1 (allenfalls verkürzt nach Abs. 2) dieser Bestimmung ein Recht auf Entfall der zeitlichen ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §207j;BDG 1979 §207k Abs1 Z2;
Rechtssatz: Dem befristet bestellten Schulleiter kommt zwar im Verfahren vor der Gutachterkommission keine Parteistellung zu, wohl aber im daran anschließenden Verfahren zur Erlassung der (neuerlichen) Mitteilung (Feststellung) nach § 207k Abs. 1 Z. 2 BDG 1979. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §141;BDG 1979 §207h Abs1;BDG 1979 §207h Abs2;BDG 1979 §207h Abs3;BDG 1979 §207h Abs4;BDG 1979 §207k Abs1 Z2;BDG 1979 §207k Abs2;BDG 1979 §207k Abs3;BDG 1979 §207m Abs2 Satz2;BDG 1979 §40 Abs2;BDG 1979 §40 Abs4 Z3;BDG 1979 §87 Abs2 Satz1;BDG 1979 §87 Abs3;
Rechtssatz: Die (neuerliche) Mitteilung der Nichtbewährung gemäß § 207k Abs. 1 Z 2 BDG 1979 ist im Hinblic... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: AVG §58 Abs2;BDG 1979 §207k Abs1 Z2;DVG 1984 §10;
Rechtssatz: Da die (neuerliche) Mitteilung der Nichtbewährung nach § 207k Abs. 1 Z. 2 BDG 1979 nach ihrem Inhalt keine Ernennung oder die Verständigung über eine solche ist, kommt der von § 58 AVG abweichende § 10 DVG nicht in Betracht (hier: hinsichtlich der Begründu... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §207h Abs1;BDG 1979 §207h Abs2;BDG 1979 §207h Abs3;BDG 1979 §207h Abs4;BDG 1979 §207j;BDG 1979 §207k Abs1 Z2;
Rechtssatz: Aus § 207h Abs. 3 Satz 1 BDG 1979 ist abzuleiten, dass ein Lehrer in leitender (Schul)Funktion nach Ablauf der vierjährigen Funktionsdauer nach Abs. 1 (allenfalls verkürzt nach Abs. 2) dieser Bestimmung ein Recht auf Entfall der zeitlichen ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §207j;BDG 1979 §207k Abs1 Z2;
Rechtssatz: Dem befristet bestellten Schulleiter kommt zwar im Verfahren vor der Gutachterkommission keine Parteistellung zu, wohl aber im daran anschließenden Verfahren zur Erlassung der (neuerlichen) Mitteilung (Feststellung) nach § 207k Abs. 1 Z. 2 BDG 1979. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...