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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §207h Abs1;Rechtssatz
Aus § 207h Abs. 3 Satz 1 BDG 1979 ist abzuleiten, dass ein Lehrer in leitender (Schul)Funktion nach Ablauf der vierjährigen Funktionsdauer nach Abs. 1 (allenfalls verkürzt nach Abs. 2) dieser Bestimmung ein Recht auf Entfall der zeitlichen Begrenzung seiner Funktion hat, wenn er sich in ihr bewährt und er erfolgreich an dem in § 207h Abs. 4 leg. cit. genannten Schulmanagementkurs teilgenommen hat. Daraus folgt sein Recht auf Prüfung der (nach Einholung der Äußerung der über seinen Antrag befassten Gutachterkommission erfolgenden) neuerlichen Mitteilung des zuständigen Bundesministers, dass er sich nicht bewährt habe, weil erst diese (neuerliche) "Mitteilung" die Beendigung seiner befristeten Leitungsfunktion nach § 207k Abs. 1 Z. 2 BDG 1979 auslöst.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2005120050.X01Im RIS seit
15.07.2005Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008