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63/01 Beamten-DienstrechtsgesetzNorm
BDG 1979 §141;Rechtssatz
Die (neuerliche) Mitteilung der Nichtbewährung gemäß § 207k Abs. 1 Z 2 BDG 1979 ist im Hinblick auf die damit verbundenen "statusrechtlichen" Folgen (Beendigung einer durch Bescheid erlangten befristeten Rechtsposition als Amtsinhaber einer leitenden (Schul)Funktion unter Ausschaltung des bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen zustehenden subjektiven Rechts auf Umwandlung in eine unbefristete Funktion und kraft Gesetzes erfolgende Überleitung auf eine Planstelle als Lehrer nach § 207k Abs. 2 bzw. 3 leg. cit.) als Bescheid zu erlassen. (Ausführliche Begründung im Erkenntnis)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2005120050.X02Im RIS seit
15.07.2005Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008