RS Vwgh 2005/5/31 2005/12/0050

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Veröffentlicht am 31.05.2005
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Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz

Norm

BDG 1979 §207j;
BDG 1979 §207k Abs1 Z2;

Rechtssatz

Dem befristet bestellten Schulleiter kommt zwar im Verfahren vor der Gutachterkommission keine Parteistellung zu, wohl aber im daran anschließenden Verfahren zur Erlassung der (neuerlichen) Mitteilung (Feststellung) nach § 207k Abs. 1 Z. 2 BDG 1979.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2005:2005120050.X04

Im RIS seit

15.07.2005

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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