Entscheidungen zu § 15 Abs. 4 BDG 1979

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-9 von 9

RS Vwgh 2014/2/27 2013/12/0213

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §15 Abs1;BDG 1979 §15 Abs4;BDG 1979 §15;BDG 1979 §236b;GehG 1956 §175 Abs70 idF 2011/I/140;GehG 1956 §20c Abs3 idF 2011/I/140;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2013/12/0253
Rechtssatz: Wird eine Erklärung nach § 15 iVm § 236b BDG 1979 nach ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.02.2014

TE Vwgh Erkenntnis 2003/9/19 2002/12/0237

Die 1940 geborene Beschwerdeführerin steht als Fachoberinspektorin i. R. in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Bund. Ihre letzte Dienststelle war das Bundesgymnasium G in B. Mit Schreiben vom 5. April 2000 gab die Beschwerdeführerin bekannt, mit 31. August dieses Jahres in den dauernden Ruhestand zu treten. Mit Bescheid des LSR (LSR) vom 12. April 2000 wurde die Beschwerdeführerin daraufhin "gemäß § 15 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979, BGBl. Nr. 333 (... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.09.2003

RS Vwgh 2003/9/19 2002/12/0237

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: BDG 1979 §15 Abs1;BDG 1979 §15 Abs4;BDG 1979 §15;DVG 1984 §13 Abs1;
Rechtssatz: Die Regelung des § 15 Abs. 1 BDG 1979 spricht unmissverständlich und in sprachlich nicht schwierig zu verstehender Weise davon, dass die Erklärung des Beamten die Ruhestandsversetzung bewirkt, es also allein auf die Abgabe einer solchen Erklärung und den Inhalt di... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.09.2003

RS Vwgh 2003/9/19 2002/12/0237

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: BDG 1979 §15 Abs4;BDG 1979 §15;DVG 1984 §13 Abs1;
Rechtssatz: Die hier mit Schreiben vom 4. Juli 2001 intendierte Korrektur eines in der Vergangenheit liegenden Zeitpunktes der Ruhestandsversetzung auf einen anderen solchen, welcher gleichfalls in der Vergangenheit liegt, ist durch § 15 Abs. 4 BDG 1979 nicht gedeckt. Die auf Grund des Schreib... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.09.2003

TE Vwgh Erkenntnis 1994/11/16 94/12/0288

Nach dem Beschwerdevorbringen und den vorgelegten Bescheiden geht der Verwaltungsgerichtshof von Folgendem aus: Der Beschwerdeführer stand seit 1. Jänner 1992 in einem provisorischen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er war im Bereich der Bundespolizeidirektion Wien eingesetzt. Am 9. September 1993 teilte die Dienstbehörde erster Instanz dem Beschwerdeführer mit, daß die Kündigung seines Dienstverhältnisses wegen unbefriedigenden Arbeitserfolges beabsichtigt se... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.11.1994

RS Vwgh 1994/11/16 94/12/0288

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: AVG §66 Abs4;BDG 1979 §15 Abs4;BDG 1979 §21;DVG 1984 §2 Abs1;
Rechtssatz: Die Dienstbehörde hatte in der unrichtigen Annahme, der Widerruf des Austritts aus dem Beamtendienstverhältnis sei wirksam, die Kündigung des provisorischen Dienstverhältnisses ausgesprochen, wozu sie aber mangels aufrechten Dienstverhältnissse... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.11.1994

RS Vwgh 1994/11/16 94/12/0288

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §15 Abs4;BDG 1979 §21; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1994/06/08 93/12/0289 1 Stammrechtssatz Eine Austrittserklärung nach § 21 BDG 1979 ist eine einseitige Willenserklärung eines Beamten, die seitens der Dienstbehörde empfangsbedürftig ist, ihr also zukommen muß, zu ihrer Wirksamkeit aber nicht der formellen Annahme bedarf. Einen Widerruf (wie etwa n... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.11.1994

TE Vwgh Erkenntnis 1994/6/8 93/12/0289

Der Beschwerdeführer stand als Oberleutnant in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er war im Bereich des Militärkommandos Vorarlberg tätig. Mit dem im Dienstweg eingebrachten Schreiben vom 18. November 1992 erklärte der Beschwerdeführer seinen Austritt aus seinem Dienstverhältnis mit Wirkung vom 30. April 1993. Nach den vorgelegten Akten des Verwaltungsverfahrens langte dieses Schreiben am 14. Dezember 1992 bei der Dienstbehörde erster Instanz ein, die mit Bescheid... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 08.06.1994

RS Vwgh 1994/6/8 93/12/0289

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §15 Abs4;BDG 1979 §21;
Rechtssatz: Eine Austrittserklärung nach § 21 BDG 1979 ist eine einseitige Willenserklärung eines Beamten, die seitens der Dienstbehörde empfangsbedürftig ist, ihr also zukommen muß, zu ihrer Wirksamkeit aber nicht der formellen Annahme bedarf. Einen Widerruf (wie etwa nach § 15 Abs 4 BDG 1979) gibt es bei einer Austrittserklärung nach §... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.06.1994

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