Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Polizeibeamter. 2. Am 21.02.2018 erstattete die Dienstbehörde Disziplinaranzeige und ergänzte diese am 04.04.2018, nachdem der BF am 05.02.2018 von der Staatsanwaltschaft (StA) als Beschuldigter vernommen, am 09.02.2018 seine vorläufige Suspendierung ausgesprochen wurde, er am 16.02.2018 in Untersuchungshaft genommen sowie am 19.02.2018 ein Waffenverbot... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgegenstand: Verfahrensgegenständlich ist die Frage, ob das im
Spruch: bezeichnete Disziplinarerkenntnis der Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres, Senat 3, (in Folge: Behörde) vom 18.09.2017, gegen das XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) Beschwerde erhoben hat, und mit dem dieser schuldig gesprochen wurde, dadurch, dass er sich am 09.01.2017, um 13.30 Uhr, außer Dienst, aus dem Kassenbereich des Merkur Marktes in XXXX , obwohl er d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer/Beschuldigte (BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund als Kriminalbeamter einer Landespolizeidirektion. 2. Am 13.01.2018 erstattete der Leiter des Landeskriminalamtes (Ltr LKA) Disziplinaranzeige gegen den BF bei der Dienstbehörde. Eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft (StA) erging bereits am 11.01.2018 nach Erhebungen zu einem anonymen Mail, dass dem Ltr LKA bereits am 12.12.2017 über d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem im
Spruch: genannten Disziplinarerkenntnis hat die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres über den Beschwerdeführer (im Folgenden kurz BF) die Disziplinarstrafe der Entlassung verhängt. Spruchpunkt I. der verfahrensgegenständlichen Entscheidung lautet wörtlich (Anonymisierung durch das Bundesverwaltungsgericht): "Der vom Dienst suspendierte Bezirksinspektor XXXX ist gemäß § 126 Abs. 2 BDG schuldig: 1. Er hat t... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die am XXXX geborene Beschwerdeführerin steht als Justizwachebeamtin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Seit 01.07.2009 ist sie mit der Funktion "Abteilungskommandantin - Abteilung 07 KOW" mit der Bewertung E2a/1 in der Justizanstalt XXXX betraut. Daneben ist sie als Group-Counselor und Freizeitgestalterin tätig. 2. Am 27.10.2014 erteilte der Anstaltsleiter der Beschwerdeführerin eine schriftliche Ermahnung mit folgendem ... mehr lesen...