Norm: PatG
Rechtssatz: Entscheidungen des OLG Wien in Patentsachen und in Gebrauchsmustersachen ab 2021 (Datum der Veröffentlichung im RIS) - Einzelfälle; für die Jahre 2014 bis 2017 s RW0000837; für die Jahre 2018 bis 2020 s RW0000893. Entscheidungstexte 33 R 69/20i Entscheidungstext OLG Wien 24.11.2020 33 R 69/20i Farbmischende Sammeloptik ... mehr lesen...
Norm: PatG
Rechtssatz: Entscheidungen des OLG Wien in Patentsachen und in Gebrauchsmustersachen 2018 bis 2020 (Datum der Veröffentlichung im RIS) - Einzelfälle; für die Jahre 2014 bis 2017 s RW0000837; ab 2021 s RW0000992. Entscheidungstexte 133 R 107/17h Entscheidungstext OLG Wien 11.12.2017 133 R 107/17h Kleinkindertrage; Bestimmtheit des UnterlassungsbegehrensVeröff ÖBl 2018/25, 2... mehr lesen...
Gründe: Über Antrag der Privatanklägerin G***** GmbH leitete der Untersuchungsrichter des Landesgerichtes für Strafsachen Wien mit Beschluss vom 29. November 1999, GZ 28a Vr 10228/99-3 in ON 46 des Aktes 282 Ur 3326/99h die Voruntersuchung gegen Markus H***** und Wolfgang B***** wegen des Vergehens nach § 42 Abs 1 und 2 GMG ein. Den Beschuldigten wird (zusammengefasst) zur Last gelegt, durch die Herstellung von mit einer bestimmten Niederhaltevorrichtung ausgestatteten Eckformmasch... mehr lesen...
Norm: GMG §28PatG 1970 §48PatG 1970 §156 Abs3StPO §91StPO §109
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 156 Abs 3 PatG, wonach das Gericht das Verfahren zu unterbrechen hat, wenn ein Urteil davon abhängt, ob das Patent nichtig (§48 PatG, für Gebrauchsmuster vgl § 28 GMG) ist, sofern die Nichtigkeit nicht offenbar zu verneinen ist, auf das strafprozessuale Vorverfahren nicht anwendbar. § 156 Abs 3 PatG hindert nur vorübergehend ein schuldig sprechendes ... mehr lesen...
Norm: PatG 1970 §48
Rechtssatz: Ein Patent kann auch auf Grund solcher Tatsachen für nichtig erklärt werden, die im Patenterteilungsverfahren bereits geprüft und dort weder als neuheitsschädlich noch als zum Stand der Technik gehörend erkannt wurden (vgl PBl 1907,77). Entscheidungstexte 4 Ob 34/92 Entscheidungstext OGH 26.05.1992 4 Ob 34/92 Veröff: ÖBl 1992,100 ... mehr lesen...
Begründung: Mit der Behauptung, die Beklagten verletzten die Ansprüche 1) bis 4) des österreichischen Patents Nr. 315.545, das sich auf eine Bodenbearbeitungsmaschine beziehe, stellte die klagende Partei ein Unterlassungs-, Rechnungslegungs-, Gewinnherausgabe- und Veröffentlichungsbegehren. Hilfsweise beantragte sie, die Beklagten zu verhalten, ihr ein angemessenes Entgelt zu zahlen, dessen ziffernmäßige Festsetzung ebenfalls dem Ergebnis der Rechnungslegung vorbehalten bleibe. Di... mehr lesen...
Mit Vertrag vom 7. 8. 1962 hat die Klägerin von der R-KG, Maschinenfabrik in T (BRD), (ua.) zwei zur Herstellung flexibler Kunststoffrohre bestimmte "Riffelrohraggregate" gekauft. Im Zuge der vorangegangenen Verhandlungen hatte die R-KG am 25. 7. 1962 die Klägerin davon verständigt, daß die Beklagte in der Bundesrepublik Deutschland einen "Anspruch patentrechtlicher Art" gegen die Fertigung solcher Aggregate erhoben habe; diese Streitfrage sei zwar in der Zwischenzeit bereinigt worden... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IIf5PatG 1970 aF §48PatG 1970 aF §147PatG 1970 aF §164
Rechtssatz: Der Patentinhaber haftet für den einem Dritten durch Androhung oder Einleitung strafgerichtlicher Verfolgung wegen angeblichen Patenteingriffes zugefügten Schaden (auch außerhalb des Rahmens des § 164 PatG), sofern ihn nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts eine Ersatzpflicht trifft, ihm also insbesondere auch ein Verschulden zur Last fällt. Dem Patentinh... mehr lesen...
Norm: PatG 1970 §1PatG 1970 §2PatG 1970 §3PatG 1970 §8PatG 1970 §48PatG 1970 §156
Rechtssatz: Gegenüber dem seine Vergütung beanspruchenden Dienstnehmer hat der Dienstgeber die Stellung eines "Belangten", er hat daher den Einwand, daß das formelle "Patent" einen gemäß §§ 1, 2 oder 3 PatG nicht patentfähigen Gegenstand betrifft, somit gemäß § 48 Abs 1 Z 1 PatG nichtig ist und daher ein gesetzlicher Entschädigungsanspruch nicht zusteht. ... mehr lesen...
Norm: PatG 1970 §48PatG idF PatGNov 1977 §156 Abs3
Rechtssatz: Ein Scheinpatent, mithin ein Patent, das trotz Vorliegens eines Nichtigkeitsgrundes im Sinne des § 48 PatG erteilt wurde, lässt die normalen zivil- und strafrechtlichen Folgen eines Patenteingriffes einem Belangten gegenüber nicht eintreten, wenn im Eingriffsprozess die Gültigkeit und Wirksamkeit des Patentes im Hinblick auf § 48 PatG bestritten und die betreffende Frage vom Gericht... mehr lesen...