RS OGH 1992/5/26 4Ob34/92

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.05.1992
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Norm

PatG 1970 §48

Rechtssatz

Ein Patent kann auch auf Grund solcher Tatsachen für nichtig erklärt werden, die im Patenterteilungsverfahren bereits geprüft und dort weder als neuheitsschädlich noch als zum Stand der Technik gehörend erkannt wurden (vgl PBl 1907,77).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0071471

Dokumentnummer

JJR_19920526_OGH0002_0040OB00034_9200000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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