Norm: PatG
Rechtssatz: Entscheidungen des OLG Wien in Patentsachen und in Gebrauchsmustersachen ab 2021 (Datum der Veröffentlichung im RIS) - Einzelfälle; für die Jahre 2014 bis 2017 s RW0000837; für die Jahre 2018 bis 2020 s RW0000893. Entscheidungstexte 33 R 69/20i Entscheidungstext OLG Wien 24.11.2020 33 R 69/20i Farbmischende Sammeloptik ... mehr lesen...
Norm: PatG
Rechtssatz: Entscheidungen des OLG Wien in Patentsachen und in Gebrauchsmustersachen 2018 bis 2020 (Datum der Veröffentlichung im RIS) - Einzelfälle; für die Jahre 2014 bis 2017 s RW0000837; ab 2021 s RW0000992. Entscheidungstexte 133 R 107/17h Entscheidungstext OLG Wien 11.12.2017 133 R 107/17h Kleinkindertrage; Bestimmtheit des UnterlassungsbegehrensVeröff ÖBl 2018/25, 2... mehr lesen...
Norm: PatG 1970 §43
Rechtssatz: Der Lizenznehmer ist ab Vertragsende nicht mehr berechtigt, das eingeräumte Recht zu benutzen; jede weitere Benutzung nach diesem Zeitpunkt bedeutet vielmehr eine Patentverletzung, weil die für die Benutzung des Patents erforderliche Zustimmung des Patentinhabers weggefallen ist. Entscheidungstexte 4 Ob 280/98z Entscheidungstext OGH 10.11.1998 4 Ob ... mehr lesen...
Begründung: Das Europäische Patentamt hat dem Erfinder Heinz Georg ***** zur Veröffentlichungsnummer O 119 514 ein Patent betreffend eine Trennwand für eine Eck- oder Runddusche mit der Priorität vom 17. 3. 1983 erteilt. Zu den "benannten Vertragsstaaten" (Art 3 und 79 EPÜ) gehört auch Österreich. In der Übertragungsurkunde vom 8. 8. 1989 erklärte der Erfinder, daß er der Klägerin (ua) seine österreichischen Teilrechte an dem Europäischen Patent 119 514 mit allen Rechten und Pflicht... mehr lesen...
Norm: PatG 1970 §33PatG 1970 §43
Rechtssatz: § 33 PatG zählt nur die verschiedenen Titel (Rechtsgründe) für die Übertragung von Patentrechten auf, während § 43 PatG den modus (die Erwerbsart) regelt. Entscheidungstexte 4 Ob 173/90 Entscheidungstext OGH 12.02.1991 4 Ob 173/90 Veröff: SZ 64/10 = EvBl 1991/83 S 379 = WBl 1991,237 = ÖBl 1991,153 ... mehr lesen...
Norm: PatG 1970 §43PatG 1970 §147
Rechtssatz: Auch die systematisch-logische Auslegung des § 43 PatG ergibt, daß der Erwerber eines Patentrechtes schon vor der Eintragung in das Patentregister als "Verletzter" im Sinne des § 147 PatG gegen Patentverletzungen Dritter vorgehen kann. Seine Stellung ist mit der eines außerbücherlichen Erwerbers einer Liegenschaft vergleichbar, dem der bücherliche Eigentümer den Besitz übertragen hat. Da die Rechtsp... mehr lesen...
Norm: PatG 1970 §43
Rechtssatz: Mit der Einräumung ausschließlicher Lizenzrechte entäußert sich der Patentinhaber mit Wirkung gegen Dritte seines Benützungsrechtes, so daß dem Lizenzinhaber ein quasidingliches Benützungsrecht zusteht. Dieses Recht wird schon mit dem darüber geschlossenen Rechtsgeschäft erworben. Nach § 43 Abs 2 PatG bleiben nämlich für den Zeitpunkt des Erwerbes von Lizenzrechten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes maßgeb... mehr lesen...
Norm: PatG 1970 §43
Rechtssatz: Die Anordnung, daß das Patentrecht erst mit der Eintragung in das Patentregister erworben und gegen Dritte wirksam wird, kann sich, wie bei jedem vom Recht eines Vormannes abgeleiteten Erwerb, nur auf die Erwerbsart (vgl § 425 ABGB) und nicht auf den Titel (vgl § 424 ABGB) beziehen, weil sonst zu keiner Zeit ein obligatorischer Anspruch auf Vertragserfüllung bestünde. Damit besteht aber zwischen § 43 Abs 1 und Ab... mehr lesen...
Norm: PatG 1970 §43PatG 1970 §148
Rechtssatz: Der Inhaber einer ausschließlichen Lizenz ist ungeachtet der Tatsache, daß sein Lizenzrecht im Patentregister nicht eingetragen wurde, neben dem Patentinhaber zur Erhebung der Einstellungsklage im Sinne des § 96 PatG 1950 berechtigt. Unter dem Verletzten im Sinne des vierten Abschnittes des PatG ist nicht bloß der Patentinhaber, sondern auch der Inhaber einer ausschließlichen Lizenz zu verstehen. ... mehr lesen...