Mit dem im Instanzenzug ergangenen, vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 4 Abs. 4 lit. d des Berufsausbildungsgesetzes - BAG, BGBl. Nr. 142/1969, auf Dauer die Ausbildung von Lehrlingen untersagt. Zur Begründung: stützt sich die belangte Behörde im Wesentlichen darauf, dass der Beschwerdeführer vom Landesgericht für Strafsachen Wien mit Urteil vom 12. Dezember 1995 rechtskräftig schuldig erkannt worden sei, vom 19. September 1994 bis ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein24/01 Strafgesetzbuch50/04 Berufsausbildung
Norm: BAG 1969 §4 Abs4 litd;StGB §212 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Die Behörde ist an rechtskräftige Bestrafungen insofern gebunden, als damit die Tatsache der Handlungen oder Unterlassungen, derentwegen die Bestrafung erfolgte, fest steht (vgl. das E 30.6.1999, 96/03/0304). Im Hinblick auf die Bindungswirkung hatte daher die Behörde da... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Steiermark vom 6. Oktober 1998 wurden gemäß § 4 Abs. 4 lit. d in Verbindung mit § 4 Abs. 10 BAG die Anträge der Wirtschaftskammer Steiermark, Lehrlingsstelle, und der Beschwerdeführerin auf Untersagung der Ausbildung von Lehrlingen wegen Nichtvorliegens einer gröblichen Pflichtverletzung der mitbeteiligten Partei als Lehrberechtigten abgewiesen. Zur Begründung: führte der Landeshauptmann aus, der erstbehördliche Besc... mehr lesen...
Index: 50/04 Berufsausbildung
Norm: BAG 1969 §4 Abs4 litd;BAG 1969 §4 Abs5;
Rechtssatz: Die in § 4 Abs 4 lit d BAG 1969 vorgesehene Maßnahme ist, wie sich sowohl aus der Formulierung dieser
Norm: als auch aus dem systematischen Zusammenhang, insbesondere aus der Regelung des § 4 Abs 5 BAG 1969 ergibt, nicht als Sanktionierung eines in der Vergangenheit gelegenen Fehlverhaltens des Lehrberechtigten oder des Ausbilde... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 14. Dezember 1989 gab der Bürgermeister der Landeshauptstadt Linz dem diesbezüglichen Antrag des Arbeitsinspektorates für den 9. Aufsichtsbezirk gemäß § 31 Abs. 1 des Bundesgesetzes über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen 1987 KJBG statt und untersagte der Beschwerdeführerin die Beschäftigung von Jugendlichen im Sinne des § 3 leg. cit. für die Dauer von fünf Jahren. Weiters wurde ausgesprochen, daß diese Frist hinsichtlich der bereits beschäftigten Jugendl... mehr lesen...
Index: 50/04 Berufsausbildung60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: BAG 1969 §4 Abs4;KJBG 1987 §31 Abs1;
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 4 Abs 4 BAG, betreffend die Untersagung der Ausbildung von Lehrlingen, hindert schon deshalb nicht die Anwendung des § 31 Abs 1 KJBG 1987, weil die erstangeführte Bestimmung nicht auf eine Bestrafung nach dem KJBG 1987 abstellt. European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Index: 50/04 Berufsausbildung
Norm: BAG 1969 §4 Abs1 idF 1978/232;BAG 1969 §4 Abs4 litb idF 1978/232;BAG 1969 §4 Abs5 idF 1978/232;
Rechtssatz: Im Falle des § 4 Abs 1 BerufsausbildungsG verliert der Lehrberechtigte das Ausbildungsrecht, ohne dass es eines bescheidmäßigen Abspruches der Behörde bedürfte. Im Gegensatz dazu erfordert das Vorliegen der Tatbestände des § 4 Abs 4 lit b und lit d BerufsausbildungsG einer... mehr lesen...