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50/04 BerufsausbildungNorm
BAG 1969 §4 Abs4;Rechtssatz
Die Bestimmung des § 4 Abs 4 BAG, betreffend die Untersagung der Ausbildung von Lehrlingen, hindert schon deshalb nicht die Anwendung des § 31 Abs 1 KJBG 1987, weil die erstangeführte Bestimmung nicht auf eine Bestrafung nach dem KJBG 1987 abstellt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1990190596.X01Im RIS seit
23.11.2000Zuletzt aktualisiert am
17.08.2010