RS Vwgh 1991/4/26 90/19/0596

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Veröffentlicht am 26.04.1991
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Index

50/04 Berufsausbildung
60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

BAG 1969 §4 Abs4;
KJBG 1987 §31 Abs1;

Rechtssatz

Die Bestimmung des § 4 Abs 4 BAG, betreffend die Untersagung der Ausbildung von Lehrlingen, hindert schon deshalb nicht die Anwendung des § 31 Abs 1 KJBG 1987, weil die erstangeführte Bestimmung nicht auf eine Bestrafung nach dem KJBG 1987 abstellt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1990190596.X01

Im RIS seit

23.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

17.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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