Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird auf das hg. Erkenntnis vom 30. Mai 1995, Zl. 93/18/0087, hingewiesen. Mit diesem wurde der im Instanzenzug ergangene Bescheid der belangten Behörde vom 13. Jänner 1993, mit dem der Beschwerdeführer wegen insgesamt 31 Übertretungen des Arbeitszeitgesetzes und 20 Übertretungen des Arbeitsruhegesetzes, die der Beschwerdeführer in den Monaten Juni und Juli 1990 begangen habe, bestraft worden war, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §11 Abs1;ARG 1984 §15 Abs1;ARG 1984 §3 Abs1;AZG §20 Abs1;AZG §3 Abs1;AZG §7 Abs5;
Rechtssatz: Erstreckte sich die (hier) mit der Errichtung einer Großanlage verbundene Mehrarbeit über mehrere Monate, so hätte der Besch mit Anträgen gemäß § 7 Abs 5 AZG bzw § 15 Abs 1 ARG vorgehen können. Die Tatsache, daß der Besch dies unterlassen hat, steht der Annahme, die mit d... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Salzburg (der belangten Behörde) vom 7. November 1991 wurde der nunmehrige Beschwerdeführer der mehrfachen Übertretung des § 7 Abs. 1 iVm § 28 Abs. 1 des Arbeitszeitgesetzes (AZG) schuldig erkannt und hiefür nach der zuletzt genannten Gesetzesstelle mit Geldstrafen von S 1.000,-- je Arbeitnehmer (Ersatzfreiheitsstrafe je ein Tag) bestraft, weil er es als das gemäß § 9 VStG zur Vertretung nach außen berufen... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §20 Abs1 lita;AZG §28 Abs1;AZG §7 Abs1;AZG §7 Abs5;VStG §6;VStG §9;
Rechtssatz: Handelt es sich bei der Sanierung von Rissen in einem bestimmten Bauwerk (hier: Talsperre eines Kraftwerkes) zwar um dringend notwendige, aber doch auch um geplante und demnach nicht unvorhersehbare Arbeiten und muß dem zur Vertretung nach außen berufenen Organ des... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 15. November 1991 wurde der Antrag der Beschwerdeführerin, für die Zeit vom 1. September bis 31. Dezember 1991 eine Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit zu bewilligen, gemäß § 7 Abs. 5 des Arbeitszeitgesetzes abgewiesen. Die dagegen an den Verwaltungsgerichtshof gerichtete Beschwerde ist nicht zulässig: Gemäß § 7 Abs. 5 des Arbeitszeitgesetzes kann das Arbeitsinspektorat bei Nachweis eines dringenden Bedürfnis... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AVG §56;AZG §7 Abs5;VwRallg;
Rechtssatz: Die Erteilung einer Bewilligung nach § 7 Abs 5 AZG ist ein antragsbedürftiger Verwaltungsakt. Schlagworte Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung konstitutive Bescheide European... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AVG §42 Abs3;AVG §56;AZG §7 Abs5;B-VG Art131 Abs1 Z1;VwGG §33 Abs1;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Ist der für die Erteilung einer Bewilligung (hier: gem § 7 Abs 5 AZG) beantragte Zeitraum im Zeitpunkt der Beschwerdeeinbringung beim VwGH bereits abgelaufen, so mangelt es an einer Rechtsve... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §20;AZG §7 Abs5;VStG §6;
Rechtssatz: Ist die - für den Fall der Unterlassung von Arbeitszeitverlängerungen - behauptete Gefahr wirtschaftlicher Nachteile durch ein Verfahren nach § 7 Abs 5 AZG abwendbar, so ist schon deshalb weder Notstand zuzubilligen noch ein Fall des § 20 AZG anzunehmen. European Case Law Identifier ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §20;AZG §7 Abs5;
Rechtssatz: Erkennbarer Zweck des § 7 Abs 5 AZG ist es, eine Überschreitung der gesetzlich festgesetzten Höchstgrenzen der Tages- und Wochenarbeitszeit nur nach Abwägung des vom Arbeitnehmer nachgewiesenen dringenden Bedürfnisses oder öffentlichen Interesses and dieser Überschreitung mit dem öffentlichen Interesse an der Erhaltung der gesetzlichen Gren... mehr lesen...