RS Vwgh 1989/5/30 88/08/0168

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Veröffentlicht am 30.05.1989
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

AZG §20;
AZG §7 Abs5;
VStG §6;

Rechtssatz

Ist die - für den Fall der Unterlassung von Arbeitszeitverlängerungen - behauptete Gefahr wirtschaftlicher Nachteile durch ein Verfahren nach § 7 Abs 5 AZG abwendbar, so ist schon deshalb weder Notstand zuzubilligen noch ein Fall des § 20 AZG anzunehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1989:1988080168.X01

Im RIS seit

30.05.1989
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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