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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AZG §20;Rechtssatz
Ist die - für den Fall der Unterlassung von Arbeitszeitverlängerungen - behauptete Gefahr wirtschaftlicher Nachteile durch ein Verfahren nach § 7 Abs 5 AZG abwendbar, so ist schon deshalb weder Notstand zuzubilligen noch ein Fall des § 20 AZG anzunehmen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1989:1988080168.X01Im RIS seit
30.05.1989