IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Hohenhorst über die Beschwerde von AA, geb am XX.XX.XXXX, wohnhaft Adresse 1, **** Z, vertreten durch RA CC, Adresse 2, **** Y, vom 24.04.2024, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 04.04.2024, Zl ***, betreffend Übertretungen des Arbeitszeitgesetzes, nach Durchführung zweier öffentlicher mündlicher Verhandlungen, Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Hohenhorst über die Beschwerde von AA, geboren am XX.XX.XXXX, Adresse 1, **** Z, vom 18.01.2022, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 15.12.2021, Zl ***, betreffend eine Übertretung nach dem Arbeitszeitgesetz, zu Recht: 1. Der Beschwerde wird Folge gegeben, das bekämpfte Straferkenntnis behoben und das Verfahren eingestellt. 2. Die ordentliche Revi... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch den Richter Priv.-Doz. Dr. Heißl, E.MA, über die Beschwerde des Arbeitsinspektorates Tirol, Adresse 1, **** Z, gegen den Bescheid des Bürgermeisters der Stadt Z (belangte Behörde) vom 30.11.2020, *** (me: *** bis ***) (Beschuldigter AA, vertreten durch BB, Rechtsanwalt in **** Z), betreffend Übertretungen nach dem Arbeitszeitgesetz (AZG), nach Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung am 9.3.2021... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seine Richterin Mag.a Weißgatterer über die Beschwerde des Herrn AA, pA Firma BB, Adresse 1, Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 02.06.2020, Zl ***, nach durchgeführter öffentlicher mündlicher Verhandlung, wegen einer Übertretung nach dem Arbeitszeitgesetz, zu Recht: 1. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. 2. Der Beschwerdeführer hat einen Beitrag zu ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seine Richterin Mag. Weißgatterer über die Beschwerde des Herrn AA, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. BB, Adresse 1, Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 23.08.2017, Zl ****, nach öffentlicher mündlicher Verhandlung, zu Recht erkannt: 1. Die Beschwerde wird zu den Spruchpunkten 1. und 2. als unbegründet abgewiesen. 2. Der Beschwerdeführer hat einen Beitrag zu den Kosten ... mehr lesen...
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seine Richterin Mag. Weißgatterer über die Beschwerde des Herrn AA, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. BB, Adresse 1, Z, gegen das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Y vom 23.08.2017, Zl ****, nach öffentlicher mündlicher Verhandlung, zu Recht erkannt: 1. Die Beschwerde wird zu den Spruchpunkten 1. und 2. als unbegründet abgewiesen. 2. Der Beschwerdeführer hat einen Beitrag zu den Kosten ... mehr lesen...