Mit dem angefochtenen, das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Wr. Neustadt vom 18. August 1992 bestätigenden Bescheid wurde die Beschwerdeführerin als Inhaberin eines näher bezeichneten Transportunternehmens schuldig erkannt, sie habe in der Zeit vom 16. März bis 24. April 1991 eine näher genannte Person "zum Lenken des Kraftfahrzeuges N nnn.nnn laut Fahrtenbuch Nr. 2686 öWV 1/89" für die Dauer der jeweils angeführten Einsatzzeiten ohne Ruhepause und ohne Lenkpause beschäftigt... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §14 Abs2;AZG §15 Abs2;AZG §15 Abs3;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: § 15 Abs 2 AZG und § 15 Abs 3 AZG normieren verschiedene Tatbilder, die nicht gleichzeitig erfüllt sein können. Welches von den beiden erfüllt ist, hängt von der Art des gelenkten Fahrzeuges, also davon ab, ob es sich um ein Kraftfahrzeug iSd § 14 Abs 2 lita und b AZG handelt oder n... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/03 Kollektives Arbeitsrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §15 Abs3;KollV Güterbeförderungsgewerbe Art6;VStG §44a Z2;
Rechtssatz: Bei einer Verwaltungsübertretung nach § 15 Abs 3 AZG bedarf es in Ansehung der Angabe der verletzten Verwaltungsvorschrift (§ 44a Z 2 VStG) nicht auch der Anführung des Kollektivvertrages für das Güterbeförderungsgewerbe in Österreich, der in s... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mödling vom 19. April 1988 wurde der Mitbeteiligte für schuldig befunden, daß er als zur Vertretung nach außen berufenes Organ der N. Ges.m.b.H. mit einem bezeichneten Standort, Arbeitnehmer zu ungesetzlichen Arbeitsleistungen herangezogen habe, weil I) bei namentlich genannten Arbeitnehmern an näher zitierten Tagen nach einer ununterbrochenen Lenkzeit von höchstens 4 Stunden diese nicht durch eine Lenkpause von mindestens 1 Stunde unterb... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §15 Abs2;AZG §15 Abs3;VStG §5 Abs1 idF 1987/516;
Rechtssatz: Bei den Übertretungen nach § 15 Abs 2 und 3 AZG handelt es sich um Ungehorsamsdelikte iSd § 5 Abs 1 zweiter Satz VStG. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1990190044.X01 Im RIS seit 02.04.1990 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §15 Abs2;AZG §15 Abs3;VStG §5 Abs1 idF 1987/519;
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (Hinweis E 14.4.1988, 88/08/0090) stellen Belehrungen über die geltenden Arbeitszeitvorschriften und die Aufforderung, diese einzuhalten, nur einen Teil eines betrieblichen Kontrollsystems dar, zu dessen Einrichtung der Arbeitgeber... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §15 Abs3;AZG §16;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Wenn der Arbeitgeber beweist, dass ein Verstoß gegen Arbeitszeitvorschriften durch einen Lenker trotz der Ermöglichung der Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften durch den Fahrtauftrag und trotz Bestehens und Funktionierens eines solchen, von ihm im Einzelnen darzulegenden Systems ohne sein Wissen und... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AZG §15 Abs3;AZG §16;
Rechtssatz: Belehrungen über die geltenden Arbeitszeitvorschriften und die Aufforderung, sie einzuhalten, stellen nur einen Teil eines betrieblichen Kontrollsystems dar, zu dessen Einrichtung der Arbeitgeber verpflichtet ist (Hinweis auf E 29.1.1987, 86/08/0172). Darüber hinaus hat der Arbeitgeber alle sonstigen im konkretem Betrieb möglichen und zumu... mehr lesen...