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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AZG §14 Abs2;Rechtssatz
§ 15 Abs 2 AZG und § 15 Abs 3 AZG normieren verschiedene Tatbilder, die nicht gleichzeitig erfüllt sein können. Welches von den beiden erfüllt ist, hängt von der Art des gelenkten Fahrzeuges, also davon ab, ob es sich um ein Kraftfahrzeug iSd § 14 Abs 2 lita und b AZG handelt oder nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1997:1994110108.X04Im RIS seit
20.11.2000Zuletzt aktualisiert am
01.10.2013