Rechtssatz: Eine Doppelbestrafung ist unzulässig. Daher war das Straferkenntnis zu beheben und das Verfahren einzustellen. Schlagworte wesentliche Tatbestandselemente mehr lesen...
Rechtssatz: Lagert der Beschuldigte auf einem umzäunten, nicht befestigten, Grundstück fünf bis sechs zT fahrbereite Pkw's, Kleinbusse und Kleintransporter, wobei sämtliche Fahrzeuge Betriebsflüssigkeiten wie Benzin, Diesel, Motoröl, Schmieröl, Bremsflüssigkeit und Kühlflüssigkeiten beinhalten, so handelt es sich gemäß § 2 Abs 1 Abfallwirtschaftsgesetz 1990 dabei auch dann um Abfall, wenn sich der Beschuldigte dieser Gegenstände zwar nicht entledigen wollte, jedoch die Erfassung und Behand... mehr lesen...
Rechtssatz: Keine hinreichende Konkretisierung iSd § 44a Z. 1 VStG, wenn im Hinblick auf die zwischen dem Abfallgesetz des Bundes und jenem des Landes erforderliche Abgrenzung im
Spruch: nicht angeführt ist, inwiefern Altautos etc. "gefährliche Abfälle" iSd § 39 Abs. 1 lit. b Z. 10 AWG darstellen. Holzzaun als unbewegliche Sache kein Abfall iSd § 2 Abs. 1 AWG. Stattgabe. mehr lesen...
Rechtssatz: §39 Abs1 litb Z11 AWG soll u.a. verhindern, daß Kapazitäten von Altöl angesammelt und zwischengelagert werden. Durch das Verhalten des Berufungswerbers war die kontinuierliche Entsorgung des Altöls nicht gewährleistet. Dazu kommt, daß bei einer Ansammlung von größeren Mengen von Altöl sich bei einem Zwischenfall eine viel größere Gefährdung des Grundwassers ergeben kann. Dies alles noch unter Berücksichtigung des Umstandes, daß der Berufungswerber der ihm obliegenden Pflicht n... mehr lesen...