1 Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. 2 Nach § 34 Abs. 1 VwGG sind Revi... mehr lesen...
I. 1 Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Feldkirch vom 28. Juni 2016 wurde dem Revisionswerber als handelsrechtlichem Geschäftsführer der L. GmbH vorgeworfen, dass am 18. April 2016 in G. im Zuge der Bauarbeiten betreffend die (näher beschriebene) „Betriebsentwicklung Süd“ (Spruchpunkt 1.) ein Graben auf einer Länge von rund 40 m auf eine Breite von ca. 3 m ausgegraben und nahezu auf ganzer Länge mit einem rund 1 m breiten Streifenfundament und ca. 19 Piloten versehen worde... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 2002 §26AWG 2002 §26 Abs1AWG 2002 §26 Abs3AWG 2002 §26 Abs6VStG §9 Abs1VStG §9 Abs2
Rechtssatz: Wie sich aus dem eindeutigen Wortlaut des § 26 AWG 2002 ergibt, ist nach dieser Bestimmung nur der gemäß § 26 Abs. 1 leg. cit. bestellte abfallrechtliche Geschäftsführer verantwortlicher Beauftragter im Sinne des § 9 (Abs. 1 und 2) VStG. Für die nich... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: ASVGAWG 2002 §26 Abs1AWG 2002 §26 Abs3AWG 2002 §26 Abs6VStG §9
Rechtssatz: Der Gesetzgeber hat in § 26 Abs. 3 AWG 2002 in eindeutiger Weise zum Ausdruck gebracht, dass nur der gemäß § 26 Abs. 1 AWG 2002 - nicht jedoch auch eine gemäß § 26 Abs. 6 leg. cit. namhaft gemachte verantwortliche Person - verantwor... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist handelsrechtlicher und abfallrechtlicher Geschäftsführer der S-GmbH mit Sitz in xxxx P im Verwaltungsbezirk S. Diese Gesellschaft ist u.a. zur Entsorgung gefährlicher Abfälle befugt und hat von 2001 bis 2003 für die C-GmbH den Transport von Trockenbatterien vom RWA-Lager in Korneuburg nach Wien-Simmering durchgeführt. Die Transporte erfolgten durch die Verwendung flüssigkeitsdichter und mit einer Abdeckplane verschlossener Absetzmulden, wobei die Beladung der ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 2002 §26 Abs1;AWG 2002 §26 Abs3;VStG §27 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/07/0137 E 15. Jänner 1998 RS 2 Stammrechtssatz Der Tatort liegt dort, wo die Dispositionen und Anweisungen zur Vermeidung der Verstöße gegen die Verwaltungsvorschriften hätten gesetzt werden müssen. Dies ist bei einem abfallrechtlichen Geschäftsführer, welchem zu... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 2002 §26 Abs3;VStG §9;
Rechtssatz: § 26 Abs 3 AWG 2002 trifft eine besondere Regelung für die verwaltungsstrafrechtliche Verantwortlichkeit. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2006:2005070118.X07 Im RIS seit 31.07.2006 Zuletzt aktualisiert am ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren83 Naturschutz Umweltschutz
Norm: AWG 2002 §25 Abs2 Z3;AWG 2002 §26 Abs1;AWG 2002 §26 Abs3;VStG §9;
Rechtssatz: Nach § 26 Abs 3 AWG 2002 ist der abfallrechtliche Geschäftsführer für die fachlich einwandfreie Ausübung der Tätigkeit gemäß Abs 1 und die Einhaltung der diesbezüglichen abfallrechtlichen Vorschriften verantwortlich. Transporteurtätigkeiten (§ 25 Abs 2 Z 3 AWG 2002) zähle... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Partei hat mit Anbringen vom 2. Jänner 1991 beim Landeshauptmann von Niederösterreich die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Untertagedeponie für gefährliche Abfälle auf Grundstücken in der Gemeinde W und B beantragt. Mit Bescheid des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 24. November 1993 wurde dieser Antrag gemäß § 29 Abs. 1 Z. 5 und Abs. 2 sowie § 1 Abs. 3 Abfallwirtschaftsgesetz (AWG), BGBl. Nr. 325/1990, in der Fassung BGBl. Nr. 257/1993, abge... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E1510303083 Naturschutz Umweltschutz
Norm: 31975L0442 Abfallrahmen-RL idF 31991L0156;31991L0156 Nov-31975L0442;AWG 1990 §26 Abs3;AWG 1990 §26;EURallg;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof im E vom 16. September 1999, Zl. 99/07/0075, ausgesprochen hat, sieht § 26 AWG nicht zwingend eine Standortfestlegung vor, sondern nur dann, wenn diese zur Sicherung einer ausreichenden An... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E1510303083 Naturschutz Umweltschutz
Norm: 31975L0442 Abfallrahmen-RL Art7 idF 31991L0156;31975L0442 Abfallrahmen-RL Art9 idF 31991L0156;31991L0156 Nov-31975L0442;AWG 1990 §26 Abs3;AWG 1990 §26;EURallg;
Rechtssatz: Weder den Art. 7 und 9 noch sonstigen Bestimmungen der Abfallrichtlinie ist zu entnehmen, dass Genehmigungen für Deponien und sonstige Beseitigungsanlagen ausnahmslos ... mehr lesen...