IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich erkennt durch Mag. Binder als Einzelrichterin über die Beschwerde des A, ***, ***, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Neunkirchen vom 25. April 2019, Zl. ***, betreffend Behandlungsauftrag nach dem Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002), zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 28 Abs. 1 und 2 Verwaltungsgerichts-verfahrensgesetz (VwGVG) als unbegründet abgewiesen. Die Frist für die ordnu... mehr lesen...
Rechtssatznummer 1 Entscheidungsdatum 06.08.2019 Norm: AWG 2002 §1 Abs3AWG 2002 §2 Abs1AWG 2002 §15 Abs1AWG 2002 §15 Abs3
Rechtssatz: In der Herstellung des Zustandes, der einem erlassenen, im Instanzenzug angefochtenen Auftrag entspricht, ist keine vom Verwaltungsgericht zu beachtende Veränderung des maßgeblichen Sachverhaltes zu erblicken, denn in diesem Fall darf die Sachlage nicht anders gesehen werden, als o... mehr lesen...
Rechtssatznummer 2 Entscheidungsdatum 06.08.2019 Norm: AWG 2002 §1 Abs3AWG 2002 §2 Abs1AWG 2002 §15 Abs1AWG 2002 §15 Abs3
Rechtssatz: Bei der allgemeinen Verkehrsauffassung iSd § 2 Abs 3 AWG kommt es auf die durchschnittliche Auffassung der in Betracht kommenden Verkehrskreise an, nicht hingegen auf die subjektive Betrachtungsweise des Inhabers der Sache. Schlagworte Umweltrecht; Abf... mehr lesen...
Rechtssatznummer 3 Entscheidungsdatum 06.08.2019 Norm: AWG 2002 §1 Abs3AWG 2002 §2 Abs1AWG 2002 §15 Abs1AWG 2002 §15 Abs3
Rechtssatz: Altfahrzeuge sind abfallrechtlich dann als Abfall anzusprechen, wenn sie nicht zur Gänze trockengelegt und schadstoffentfrachtet sind. Beinhalten derartige Fahrzeuge noch umweltrelevante Mengen an gefährlichen Anteilen und Inhaltsstoffen, liegt Abfall im objektiven Sinn vor, deren ... mehr lesen...
Rechtssatznummer 4 Entscheidungsdatum 06.08.2019 Norm: AWG 2002 §1 Abs3AWG 2002 §2 Abs1AWG 2002 §15 Abs1AWG 2002 §15 Abs3
Rechtssatz: Ein Altfahrzeug gilt erst dann als – dem Stand der Technik entsprechend – trockengelegt, wenn bei der Öffnung (durch Aufschrauben, Anstechen, Anbohren oder Aufschneiden, etc.) an einer beliebigen, jene in Anlage 1, Punkt 4.3, der AltfahrzeugeVO genannten Flüssigkeiten beinhaltenden... mehr lesen...