Rechtssatznummer
2Entscheidungsdatum
06.08.2019Norm
AWG 2002 §1 Abs3Rechtssatz
Bei der allgemeinen Verkehrsauffassung iSd § 2 Abs 3 AWG kommt es auf die durchschnittliche Auffassung der in Betracht kommenden Verkehrskreise an, nicht hingegen auf die subjektive Betrachtungsweise des Inhabers der Sache.
Schlagworte
Umweltrecht; Abfallwirtschaft; Behandlungsauftrag; Altfahrzeug; Abfall;European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LVWGNI:2019:LVwG.AV.648.001.2019Zuletzt aktualisiert am
05.09.2019